Die Schulleitung informiert 2020 / 5

Die Schulleitung gibt grünes Licht für weitere Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation und zur Förderung des respektvollen Umgangs miteinander: Sie hat das Vorgehen bei unangemessenem Verhalten definiert und führt eine regelmässige Mittelbau-Befragung ein.  

Schulleitung
Die Schulleitung der ETH Zürich (Bild: ETH Zürich / Markus Bertschi)

Die ETH erhält einen Verantwortlichen für Politikbeziehungen: Norbert Staub verlässt die Hochschulkommunikation und wechselt in den Stab des Präsidenten. Vom 1. September an betreut der langjährige ETH-Mitarbeiter die Beziehungen zu den Parlamenten und Behörden auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene. Ziel dieser neuen Funktion ist es, die Kontakte zu politischen Instanzen und Behörden zu pflegen und die existierenden Ressourcen in einem ETH-internen Netzwerk zu bündeln. Der neue Verantwortliche für Politikbeziehungen wird den Präsidenten in der Beziehungspflege mit der Politik unterstützen, die politischen Entwicklungen verfolgen und als Ansprechperson sicherstellen, dass die Politik zu den richtigen Informationen kommt. Eine Umfrage des ETH-Rates unter Eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentariern hat gezeigt, dass seitens des Parlaments ein deutliches Bedürfnis nach einer Intensivierung dieser Kontakte besteht.

Vorgehen bei unangemessenem Verhalten

Die ETH Zürich setzt sich ein für eine Kultur des respektvollen Umgangs miteinander. Mobbing, Belästigung, Diskriminierung, Drohung und Gewalt werden nicht toleriert. Um diese Respektkultur weiter zu verankern und die entsprechenden Prozesse klar zu definieren, hat die Schulleitung auf den 1. September 2020 das Reglement zum Vorgehen im Falle von unangemessenem Verhalten in Kraft gesetzt. Das Reglement wurde in einem breiten Vernehmlassungsprozess mit mehreren Workshops, unter engem Einbezug der Hochschulversammlung, aller Hochschulgruppen (Konferenz des Lehrkörpers KdL, Mittelbauvereinigung AVETH, Studierendenvereinigung VSETH und Personalkommission PeKo) und der Ombudspersonen, neu aufgebaut und formuliert. Unklarheiten und Missverständnisse wurden geklärt. Zentral sind folgende Punkte:

  • Konfliktsituationen sind möglichst frühzeitig zu erkennen und zu benennen, zu deeskalieren und zu lösen. Ziel ist es, den respektvollen Umgang miteinander wiederherzustellen.
  • Die Bewältigung von Konflikten erfolgt in einer informellen und soweit erforderlich zusätzlich in einer formellen Phase, wobei Abläufe, Verantwortlichkeiten sowie Rechte und Pflichten im Reglement klar definiert werden.
  • Die informelle Phase dient der Beratung der betroffenen oder einer allfällig beobachtenden Person, zur Klärung der Situation, Deeskalation und Lösungsfindung. Grundsätzlich wird dabei die Vertraulichkeit und Anonymität der meldenden Person gegenüber der mutmasslich verursachenden Person gewährleistet.
  • In der formellen Phase erfolgt eine schriftliche Meldung an die Stelle Konfliktmanagement (bisher Case Management) des Vizepräsidiums für Personalentwicklung und Leadership. Die Meldestelle Konfliktmanagement ist zuständig, den Sachverhalt weiter zu klären, zu deeskalieren und gemeinsam Lösungen zu finden. Sie bezieht dabei die betroffenen und die mutmasslich verursachenden Personen mit dem Ziel einer gütlichen Einigung ein. Bei Bedarf werden bei den betroffenen Fachbereichen Abklärungen vorgenommen, beziehungsweise Stellungnahmen eingeholt. Dialog, Transparenz sowie Schutz aller beteiligten Personen sind in dieser Phase wichtige Prinzipien.
  • Die Zuständigkeiten und Kompetenzen der internen und externen Stellen werden im Reglement geregelt. Zudem werden die Abgrenzungen zu anderen Reglementen (z.B. Doktoratsverordnung) und Verfahren festgehalten.

Im Oktober stehen entsprechende Merkblätter und weitere Unterlagen zum Reglement zur Verfügung, die auf www.ethz.ch/respekt zu finden sein werden. Die Schulung der Anlauf- und Beratungsstellen ist auf November 2020 geplant.

Regelmässige Befragungen des Mittelbaus

Die ETH Zürich führt ab 1. November regelmässige Befragungen ihrer Doktorierenden, sowie ab 1.2.2021 der Postdoktorierenden und Oberassistierenden durch. Ziel ist ein kontinuierliches Feedback zur Zufriedenheit, Betreuung und Entwicklung des akademischen Mittelbaus. Doktorierende werden ein erstes Mal 12 bis 15 Monate nach Aufnahme ihrer Dissertation befragt, ein zweites Mal nach 36 bis 42 Monaten und ein letztes Mal nach Abschluss der Doktorprüfung. Bei Postdoktorierenden und Oberassistierenden sind die Befragungsrhythmen leicht anders.

In der anonymen Befragung, die von einem externen Umfrageinstitut durchgeführt wird, werden Fragen zur Einführung, zur Betreuung, zu persönlicher und beruflicher Entwicklung, zu den Anstellungsbedingungen, zu Respekt und Gesundheit sowie zur weiteren Karriereplanung gestellt. Die ETH Zürich erhält anonymisierte Ergebnisse auf Stufe Departement. Weitere Auswertungen sind nur möglich, wenn aus einer Gruppe mindestens fünf Rückmeldungen vorliegen. Um individuelle Situationen zeitnahe zu erkennen, können Teilnehmende am Schluss unabhängig von der Befragung ihre Kontaktdaten eingeben und ein Gespräch über ihre Situation verlangen. Die Personalabteilung wird dann Kontakt aufnehmen, ohne Informationen zur Befragung zu haben.

Regelmässige Informationen aus der Schulleitung

Die Schulleitung der ETH Zürich trifft sich alle zwei Wochen zur ordentlichen Schulleitungssitzung. In dieser Rubrik wird über die wichtigsten Entscheide aus diesen Sitzungen informiert, in dieser Ausgabe diejenigen der ersten Sitzung nach den Sommerferien vom 18. August.  

JavaScript wurde auf Ihrem Browser deaktiviert