«Wir setzen auf Masken und Distanz»
Am Montag, 31. August startet an der ETH die nächste Teilphase des Masterplans, die vor allem das Herbstsemester betrifft und bis Ende 2020 dauern soll. Um das Risiko einer Ausbreitung des Coronavirus möglichst gering zu halten, wird das Tragen von Masken zur Pflicht, sobald man sich in ETH-Gebäuden bewegt. Diese Massnahme gilt bereits ab 24. August.
Spätestens mit Start des Herbstsemesters werden sich wieder mehr Menschen und unterschiedliche Personengruppen auf dem ETH-Campus aufhalten. Die Studierenden kehren zurück, auch die Präsenz der ETH-Mitarbeitenden in den Büros nimmt zu. Ausserdem sind die Gebäude wieder uneingeschränkt für die Öffentlichkeit zugänglich.
Risikominimierung mit Masken
«Wir müssen sicherstellen, dass während des Semesterbetriebs an allen Standorten der ETH Zürich ein unbedenklicher Aufenthalt möglich ist», betont ETH-Vizepräsident Ulrich Weidmann, der Leiter der COVID19-Taskforce. «Es dürfen keine gesundheitlich kritischen Situationen in den öffentlichen Bereichen entstehen.» Der Masterplan für die nächste Phase trägt diesen Forderungen Rechnung.
Wichtigster Punkt: Bereits ab Montag, ab 24. August gilt als vorgezogene Massnahme grundsätzlich in allen Gebäuden der ETH Zürich und für alle Personen eine Maskenpflicht, wenn sie sich von einem Ort zum anderen bewegen. Sobald sie an ihrem Bestimmungsort angekommen sind, sei das der Arbeitsplatz, der Lernplatz oder der Mittagstisch, kann die Maske abgenommen werden. Die Maskenpflicht gilt auch für kleine Wege, wie z.B. dem Weg zum WC, in ein anderes Büro oder wenn man in Warteschlangen steht. Innerhalb von Bürogemeinschaften muss keine Maske getragen werden, auch dann nicht, wenn man aufsteht und zum Drucker oder zur Kaffeemaschine geht. Im Aussenraum wird ebenfalls empfohlen, eine Maske zu tragen, insbesondere in Wartezonen, in denen der Abstand nicht immer eingehalten werden kann.
In den Gastrobetrieben, die weiter hochgefahren werden, müssen ebenfalls Masken getragen werden, bis man am Tisch sitzt. Maskenpflicht gilt auch für die Detailhändler auf dem Campus wie den Coop oder den ETH Store. Wichtig ist: Die Maskenpflicht ersetzt die Distanzregel nicht. Wann immer möglich müssen 1.5 Meter Abstand eingehalten werden. Um Ansammlungen zu vermeiden, sollten Personen, die in ihrer Zeitplanung flexibel sind, Stosszeiten meiden. Signalisationen in Ankunfts- und Abfahrtsbereichen und Wartezonen, die die nötige Distanz sicherstellen, gilt es zu beachten. Der ASVZ wird sein Sportprogramm ebenfalls mit geeigneten Schutzkonzepten anbieten.
«Es wird für uns alle ein anspruchsvolles Herbstsemester werden. Aber mit verantwortungsvollem Handeln werden wir es trotz der schwierigen Umstände gemeinsam schaffen, produktiv und erfolgreich zu sein» Ulrich Weidman, ETH-Vizepräsident und Leiter der Taskforce
Herbstsemester: Mix aus Präsenz und Online-Lehre
Wo die Schutzmassnahmen eingehalten werden können, soll ab dem Herbstsemester wieder der Präsenzunterricht stattfinden. Allerdings werden die Unterrichtsräume nur zu maximal 50 Prozent belegt und die Veranstaltungen in der Regel auch online angeboten. Vorlesungen mit mehr als 100 Studierenden werden in der Regel online durchgeführt. Derzeit werden noch die detaillierten Schutzkonzepte für die einzelnen Veranstaltungen erarbeitet, die die maximale Personenbelegung darlegen. Möglich ist, dass in manchen Lehrveranstaltungen aufgrund der Gegebenheiten eine Maske getragen werden muss. «Wir wollen, dass die Präsenz auf dem Campus so hoch wie möglich ist. Wenn dafür eine Maske getragen werden muss, so scheint uns dies eine vertretbare Einschränkung», sagt Weidmann.
Da niemand weiss, wie sich die Situation in den nächsten Monaten entwickelt, wurde bei der Planung berücksichtigt, dass die Lerneinheiten und Leistungskontrollen soweit möglich auch dann durchgeführt werden können, wenn im Laufe des Herbstsemesters aufgrund von behördlichen Vorgaben der Präsenzunterricht noch stärker eingeschränkt oder eingestellt werden muss. In diesem Fall müssen die Dozierenden erneut umgehend auf vollständig digitalen Unterricht umstellen können.
Für Übungen und Praktika werden, namentlich im Basisjahr, über alle Fächer hinweg sogenannte «Bubbles» gebildet, d.h. definierte Gruppen von maximal 25 Studierenden. Die Zusammensetzung der Bubbles gilt für das gesamte Semester und bei ihnen darf die Raumbelegung auch über 50% liegen.
Alle Vorgaben für die Leistungskontrollen, darunter auch Laborkurse, Feldkurse oder Studienarbeiten, werden in der neuen Corona-Weisung zur Lehre HS2020/FS2021 geregelt.
Rückkehr in die Büros und Labore
«Auch wenn die Infektionszahlen leider wieder steigen, stufen wir die Entwicklung in der Schweiz und im Kanton Zürich im Moment zwar als sehr labil, aber noch beherrschbar ein. Die Präsenz an der Hochschule ist für Studierende und Mitarbeitende grundsätzlich möglich», sagt Ulrich Weidmann. «Home-Office wird zwar in Zukunft eine übliche Arbeitsform an der ETH bleiben. Doch für Kreativität, innovativen Austausch und Pflege der gemeinsamen Werte der ETH Zürich bleibt der direkte Kontakt unersetzlich.». In der momentan sehr unsicheren Phase sind die Vorgesetzten gefordert die Schutzkonzepte für ihre Abteilungen und Gruppen vernünftig anzuwenden.
Natürlich müssen auch in den Büros die Distanz- und Hygieneregeln eingehalten werden. Dies bedeutet, dass es auch weiterhin Home-Office im Turnus geben wird, damit z.B. Grossraumbüros nicht die maximale Anzahl von Mitarbeitenden überschreiten. Wie bisher müssen einer Person am Arbeitsplatz 10 Quadratmeter zur Verfügung stehen und der Abstand zum nächsten Arbeitsplatz 1.5 Meter betragen. Jeder Raum mit mehr als einem anwesenden Mitarbeitenden muss, wo dies möglich ist, stündlich während 5 bis 10 Minuten gelüftet werden.
Bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz ist darauf zu achten, dass gegenseitige Stellvertretungen sichergestellt sind und Teams und Gruppen auch funktionsfähig bleiben, wenn sie von Infektionsfällen respektive Quarantänemassnahmen betroffen sind. Angehörige von Risikogruppen vereinbaren mit ihren Vorgesetzten individuelle Lösungen.
In Arbeitssituationen, in denen die Belegungsvorgaben aus baulichen oder anderen Gründen nicht eingehalten werden können, beispielsweise in speziellen Laboren, in einer Fahrerkabine oder einer Werkstatt, muss eine Maske getragen werden.
Möglichst kurze Meetings mit Präsenzlisten
Physische Sitzungen innerhalb von Teams und auch teamübergreifend sind wieder möglich, aber sie sollten nicht länger als 1 ¾ Stunden dauern. Nach jeder Sitzung oder in den Pausen muss das Sitzungszimmer während mindestens 15 Minuten leer stehen und, sofern Fenster vorhanden sind, gut gelüftet werden. Für Sitzungszimmer gilt weiterhin eine Minimalfläche von 4 Quadratmeter pro Person. Die maximale Belegung der buchbaren Räume ist jeweils an der Eingangstüre vermerkt. Zu Beginn und am Ende der Sitzungen werden die Tischflächen von den Teilnehmenden gereinigt.
Für ein mögliches Contact Tracing ist es wichtig, dass bei jeder Sitzung eine Liste sämtlicher Teilnehmenden mit Datum und Sitzungsdauer erstellt wird. Verantwortlich dafür ist die Sitzungsleitung. In Labors und Werkstätten ist ein Logbuch für gelegentliche und ausserordentliche Belegungen zu führen. Bei informellen Treffen mit Gästen sind die Kontaktdaten und das Datum festzuhalten.
Veranstaltungen grundsätzlich wieder möglich
Ab 31. August sind an der ETH Veranstaltungen wieder möglich. Es gelten die Rahmenbedingungen aus den Weisungen zu Veranstaltungen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Einreichung eines Schutzkonzeptes. Allgemein gilt, dass die Hygienemassnahmen eingehalten und alle Teilnehmenden registriert werden müssen, damit eine Nachverfolgung möglich ist. «Der Wunsch, wieder Veranstaltungen durchführen zu können, ist gross. Das sehen wir an den vielen Anfragen, aber wir müssen realistisch bleiben. Unser Raumangebot wird durch die Distanz-und Hygienevorgaben sehr eingeschränkt sein, da jetzt viel mehr Platz für Lehrveranstaltungen gebraucht wird. Diese haben selbstverständlich Priorität», sagt Ulrich Weidmann. Insbesondere im Hauptgebäude wird es, aufgrund der baulichen Gegebenheiten, schwierig sein, grössere Veranstaltungen durchzuführen. «Veranstaltungen, die auf dem Campus Hönggerberg geplant werden, haben sicher eine bessere Chance bewilligt zu werden», betont Weidmann.
Reisen bleibt schwer planbar
Für die Planung von Reisen ins Ausland - egal ob privat oder dienstlich - gilt als Grundlage die externe Seite Liste des Bundes der Staaten oder Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko. Diese Liste, die regelmässig aktualisiert wird, und das Download ETH-interne Merkblatt (PDF, 129 KB) müssen für Reise-Entscheidungen konsultiert werden. «Wir empfehlen bei Reisen ins Ausland nach wie vor grosse Zurückhaltung», hält Ulrich Weidmann fest. Bei Einreise aus Staaten oder Gebieten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (für die Klassifizierung als Staat oder Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko ist der Zeitpunkt der Rückreise massgebend) in die Schweiz, gilt eine zehntägige Quarantäne. Diese ist den kantonalen Behörden des Wohnsitzes zu melden. Ebenso sind die Vorgesetzten zu informieren. Zusätzlich ist zu beachten, dass bei der Rückkehr an die ETH während weiterer vier Tage das permanente Tragen einer Maske stark empfohlen wird. Diese Regelungen gelten auch für Studierende.
Von Dienstreisen oder Studienaufenthalten in Staaten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko wird stark abgeraten. Wann immer möglich sollen Reisen verschoben werden, bis das Risiko nicht mehr besteht. Ist dies nicht möglich, braucht es die Bewilligung durch die Vorgesetzten und das Einverständnis des Mitarbeitenden. Wenn Studierende für sich selber Auslandsaufenthalte organisieren (zum Beispiel für Master-Arbeiten, Praktika oder ein Gaststudium), erfolgt dies eigenverantwortlich.
Ein Austauschstudium an einer Partnerhochschule der ETH Zürich ist momentan nur an einer reduzierten Anzahl Hochschulen innerhalb Europas möglich. Dafür zuständig ist die Mobilitätsstelle.
Exkursionen und Retreats sind unter Einhaltung aller Vorgaben grundsätzlich zulässig (siehe auch Download Merkblatt Leitlinien für die Planung und Durchführung von Exkursionen (PDF, 159 KB)). Bei Übernachtungen müssen Zimmer mit Einerbelegung gebucht werden, da die Ansteckungsgefahr in Mehrbettzimmern als zu hoch bewertet wird.
«Es wird für uns alle ein anspruchsvolles Herbstsemester werden. Aber mit verantwortungsvollem Handeln werden wir es trotz der schwierigen Umstände gemeinsam schaffen, produktiv und erfolgreich zu sein», ist Ulrich Weidmann überzeugt.
Townhall zum Herbstsemester
Ulrich Weidmann, Vizepräsident für Infrastruktur und Rektorin Sarah Springman sowie die Mitglieder der ETH-COVID19-Taskforce werden Anfang September in einer virtuellen Townhall für Fragen rund um den aktuellen Masterplan und das Vorgehen im Herbstsemester zur Verfügung stehen. Eine Einladung mit den Detailinformationen folgt per Mail.
Wichtige Links
- Download vertical_align_bottom Masterplan 3.3 gültig ab 31.8.2020
- Download vertical_align_bottom Weisung für das Herbstsemester 2020
- chevron_right Weisung zur Durchführung von Veranstaltungen an der ETH
- Download vertical_align_bottom Merkblatt zu Reisen (PDF, 129 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt zur Planung und Durchführung von Exkursionen (PDF, 159 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt zur Kommunikation von Krankheitsfällen bei Mitarbeitenden