Tierversuche

Als Führungskraft haben Sie innerhalb der ETH Zürich hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden geschützt wird und Unfälle verhindert werden.
Sie sind verpflichtet Sicherheitsbeauftragte zu bestimmen und Ihre Mitarbeitenden über wesentliche Punkte bezüglich Sicherheit und Intervention im Ereignisfall zu informieren.

Einen Überblick über Ihre Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als vorgesetzte Person, finden Sie in dieser Download Suva-Broschüre (PDF, 939 KB).

Alle Personen, die Tierversuche durchführen oder leiten bzw. mit der Haltung von Versuchstieren betraut sind, müssen eine obligatorische Ausbildung absolvieren und sich darüber hinaus kontinuierlich weiterbilden. Die Aus- und Weiterbildung soll Fachkenntnisse und praktische Fähigkeiten – für tiergerechte Haltung eines Tieres, seine verantwortungsvolle Nutzung und Zucht sowie für einen schonenden Umgang mit dem Tier – vermitteln. Die ETH Zürich und die Universität Zürich (Institut für Labortierkunde, LTK) haben Ende 2014 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen und bieten gemeinsam ein breites Angebot an gesetzlich vorgeschriebenen bzw. fakultativen Aus- und Weiterbildungskursen im Bereich Labortierkunde und Tierschutz an. Informationen über Inhalte und Kursdaten der LTK-Module finden sich bezogen werden).

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