Informationen für Biosicherheitsbeauftragte*n (BSO)
Als Mitarbeitende unterstützen Sie Ihre*n Arbeitgeber*in in der Durchführung der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften.
Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und melden Mängel, die den Gesundheitsschutz respektive die Arbeitssicherheit beeinträchtigen.
Als Biosicherheitsbeauftragte*r unterstützen Sie Ihre*n Vorgesetzte*n bei der Umsetzung der Biosicherheit in Ihrer Forschungsgruppe.
Informieren Sie sich hier, was diese Aufgabe beinhaltet.
Das externe Seite Curriculum Biosafety bietet bei Bedarf Kurse zur Ausbildung des*der Biosicherheitsbeauftragten an.
Zudem muss das jährliche ETH-interne Seminar für BSO besucht werden.
Weitere Kurse und Kenntnisse müssen/können abhängig vom Arbeitsbereich besucht respektive erworben werden. Sie finden diese auf unserer Kursübersicht.
Allgemeine Informationen über die Biosicherheit an der ETH finden Sie hier.
ETH-Angehörige sind im Rahmen ihrer Forschungsarbeiten, bei Feldversuchen oder auf Exkursionen mitunter besonderen Infektions- oder Ansteckungsrisiken ausgesetzt, die sich durch eine Download Impfung (PDF, 135 KB) vermindern lassen. Die Kosten für die Impfung von ETH-Mitarbeitenden, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit an der ETH eine Spezialimpfung benötigen, werden durch die ETH getragen. Die betroffenen Einheiten (Professuren, Institute und andere organisatorische Einheiten) kommen für diese Kosten auf. Studierende kommen in der Regel selbst für die Kosten der Impfungen auf.
Zur Beratung und Durchführung der Impfungen können Sie sich entweder an das externe Seite Zentrum für Reisemedizin / Universität Zürich oder an das externe Seite Zentrum für Arbeitsmedizin, Ergonomie und Hygiene (AEH) wenden.
Eine der der Spezialimpfungen, zu der am häufigsten nach Informationen gesucht wird, ist die Zeckenimpfung: Informationen zur Zeckenenzephalitis (FSME) und der Impfung erhalten Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG externe Seite "Zeckenenzephalitis (FSME)".
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Chemieabwasser und Gewässerschutz
Die wichtigsten Aufgaben und Verantwortungen für den*die Biosicherheitsbeauftragte*n hinsichtlich Gewässerschutz sind die folgenden:
- Sie kennen die für ihre Arbeit relevanten Kapitel der Download Entsorgungsrichtlinie der ETH (PDF, 304 KB)
- Sie führen Unterweisungen gemäss der Entsorgungsrichtlinie der ETH durch und kontrollieren deren Einhaltung
- Sie befolgen Weisungen in Bezug auf Gewässerschutz und setzen diese in Ihrem Labor durch
- Sie entsorgen keine Chemikalien, beispielsweise nachweisbar toxische und persistente Stoffe wie chlorierte Kohlenwasserstoffe, aromatische Kohlenwasserstoffe oder Schwermetallverbindungen, über das Abwasser
- Sie verwenden keine Wasserstrahlpumpen
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Sonderabfall
Der Umgang mit Sonderabfall ist in der Download Entsorgungsrichtlinie der ETH (PDF, 304 KB) geregelt. Ziel ist der schonende Umgang mit Ressourcen und die Abfallreduktion.
Sonderabfälle sind diejenigen Abfälle, deren umweltverträgliche Entsorgung aufgrund ihrer Zusammensetzung, ihrer chemisch-physikalischen oder ihrer biologischen Eigenschaften besondere technische und organisatorische Massnahmen erfordern. Dazu gehören beispielsweise Farben, Lacke, Klebstoffe, Säuren, Laugen, Lösungsmittel, Medikamente, Quecksilber, -thermometer, Chemikalien, Javel-Wasser, Spraydosen, Druckgaspatronen, Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und Schädlingsbekämpfungsmittel. Sonderabfälle sind getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Eine Entsorgung über Baustellenmulden oder mit dem Kehricht ist verboten.
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Dokumente
- Download vertical_align_bottom Formular: Beratungsanfrage Sonderabfallentsorgung (PDF, 155 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Entsorgung von medizinischen Abfällen (PDF, 172 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Entsorgung von Piranha-Lösung (PDF, 205 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Entsorgung von Sonderabfällen - Grundlagen (PDF, 658 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Neutralisierung von Javelhaltigen Flüssigkeiten (PDF, 127 KB)
- Download vertical_align_bottom Richtlinie: Entsorgungsrichtlinie (PDF, 304 KB)
Gefahrguttransport
Der Transport gefährlicher Güter bedarf besonderer Sicherheitsvorkehrungen, die gesetzlich geregelt sind. Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, die eine Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt darstellen und deren Beförderung nur gemäss ADR (Vorschriften für den Transport von Gefahrgütern auf der Strasse) erlaubt ist. Ein Transport von Gefahrgut im ÖV oder per Velo ist nicht gestattet.
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Dokumente
- Download vertical_align_bottom Formular: Transportauftrag Gefahrgut (PDF, 66 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Gefahrguttransport leicht gemacht (PDF, 146 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Transport von Gefahrgut (PDF, 1.8 MB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Sicherer Transport von biologischem Material (PDF, 454 KB)
- Download vertical_align_bottom Merkblatt: Beschädigter Lithium-Ionen-Akkumulator (PDF, 211 KB)
- Download vertical_align_bottom Weisung: Gefahrgut (PDF, 2 MB)