Informationen für Laserschutzbeauftrage*n (LSO)
Als Mitarbeitende unterstützen Sie Ihre*n Arbeitgeber*in in der Durchführung der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften.
Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und melden Mängel, die den Gesundheitsschutz respektive die Arbeitssicherheit beeinträchtigen.
Als Laserschutzbeauftragte*r benötigen Sie ein entsprechendes Pflichtenheft und müssen sich bei der Sektion Betrieblichen Umwelt- und Strahlenschutz (BUSS) melden. Die rechtlichen Anforderungen an den Laserschutz in der Schweiz finden Sie in der Suva-Broschüre externe Seite «Achtung Laserstrahl».
Hier finden Sie die wichtigsten Informationenzur Lasersicherheit an der ETH Zürich. Bei Fragen zur Lasersicherheit, schreiben Sie bitte ein E-Mail an , die Sektion BUSS unterstützt Sie gerne.
Die Ausbildung zum*zur Laserschutzbeauftragten findet bei einem zertifizierten Kursanbieter statt. Der Kurs wird aber im Auftrag von SGU Training an der ETH Zürich durchgeführt und über SGU Training administriert. Die Kursteilnehmer*innen erhalten nach bestandener Prüfung ein Zertifikat. Das Zertifikat hat in der Schweiz kein Ablaufdatum, es sind somit keine Refresher nötig.
Weitere Kurse und Kenntnisse müssen/können abhängig vom Arbeitsbereich besucht respektive erworben werden:
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Stellvertretende Leiterin Abt. Sicherheit, Gesundheit und Umwelt
Abt. Sicherheit, Gesundheit, Umw.
Wolfgang-Pauli-Str. 14
8093
Zürich
Schweiz
Arbeiten mit ionisierender Strahlung, z.B. mit radioaktiven Stoffen ab einer bestimmten Aktivität und/oder mit Röntgengeräten, sind bewilligungspflichtig. Ausserdem muss ein*e Strahlenschutzsachverständiger*in ernannt werden, die*der über eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) anerkannte Ausbildung verfügt.
Wenn Sie ein Bewilligungsgesuch stellen, eine temporäre Forschungstätigkeit im Ausland ausführen wollen und nur dort beruflich strahlenexponiert sind oder allgemeine Fragen zum Strahlenschutz haben, wenden Sie sich bitte an Dr. Silke Kiesewetter.
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Wenn die Sektion Betrieblichen Umwelt- und Strahlenschutz (BUSS) für Sie eine Offerte für eine Laserschutzbrille oder Laserjustierschutzbrille einholen soll, füllen Sie bitte das Download Online-Formular (PDF, 75 KB) aus. Kosten für Laserschutz- und/oder Laserjustierschutzbrillen übernimmt SGU nicht.
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Chemieabwasser und Gewässerschutz
Die wichtigsten Aufgaben und Verantwortungen für den*die Laserschutzbeauftragte*n hinsichtlich Gewässerschutz sind die folgenden:
- Sie kennen die für ihre Arbeit relevanten Kapitel der Download Entsorgungsrichtlinie der ETH (PDF, 304 KB)
- Sie führen Unterweisungen gemäss der Entsorgungsrichtlinie der ETH durch und kontrollieren deren Einhaltung
- Sie befolgen Weisungen in Bezug auf Gewässerschutz und setzen diese in Ihrem Labor durch
- Sie entsorgen keine Chemikalien, beispielsweise nachweisbar toxische und persistente Stoffe wie chlorierte Kohlenwasserstoffe, aromatische Kohlenwasserstoffe oder Schwermetallverbindungen, über das Abwasser
- Sie verwenden keine Wasserstrahlpumpen
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Sonderabfall
Der Umgang mit Sonderabfall ist in der Download Entsorgungsrichtlinie der ETH (PDF, 304 KB) geregelt. Ziel ist der schonende Umgang mit Ressourcen und die Abfallreduktion.
Sonderabfälle sind diejenigen Abfälle, deren umweltverträgliche Entsorgung aufgrund ihrer Zusammensetzung, ihrer chemisch-physikalischen oder ihrer biologischen Eigenschaften besondere technische und organisatorische Massnahmen erfordern. Dazu gehören beispielsweise Schwermetalle und Lösungsmittel. Sonderabfälle sind getrennt zu sammeln und in einer der Sonderabfallentsorgungsstellen zu entsorgen.
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