Mitwirkungspflicht
Als Mitarbeitende unterstützen Sie Ihre*n Arbeitgeber*in in der Durchführung der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften.
Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und melden Mängel, die den Gesundheitsschutz respektive die Arbeitssicherheit beeinträchtigen.
Als Arbeitnehmer*innen sind Sie verpflichtet, die Anordnungen und Weisungen betreffend Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit zu befolgen.
Die notwendige Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) muss benutzt werden und Schutzeinrichtungen dürfen nicht entfernt oder unwirksam gemacht werden.
Mängel sind unverzüglich zu beheben. Wenn Sie als Mitarbeiter*in dazu nicht befugt oder in der Lage sind, müssen sie die Mängel unverzüglich ihrem*ihrer Vorgesetzten melden.
Die wichtigsten Aufgaben und Verantwortungen in der Arbeitssicherheit für ETH-Mitarbeitende:
- Sie befolgen Weisungen in Bezug auf Arbeitssicherheit und berücksichtigen die anerkannten Sicherheitsregeln
- Sie tragen zur Verfügung gestellte Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Sie teilen Sicherheitsmängel umgehend der vorgesetzten Person mit