Ordentliche Budgets
Im Rahmen der ordentlichen Budgetierung (jährlich Oktober bis Dezember) werden die unten stehenden Budgets durch Budgetkoordinator/-innen (BK) erfasst. Die Budgetierung erfolgt nach dem Bruttoprinzip, das heisst Kosten und Erlöse werden getrennt budgetiert.
Siehe Finanzplanung/Termine
Strukturelle Mehrkosten Personal, die im Budgetjahr aufgrund des Lohnsystems entstehen sowie der Teuerungsausgleich und eine allfällige Lohnerhöhung gemäss Entscheid des ETH-Rats werden zunächst zentral budgetiert. Das entsprechende Budget wird zu Beginn des Budgetjahres auf die Kostenstellen der Budgeteinheiten abgetreten, deren Grundauftragsbudget sich dadurch nachträglich erhöht.
Die Höhe der zentral budgetierten Leistungsprämien wird nach der 1. Lesung zum Budget (November) mitgeteilt und den Budgeteinheiten als Zusatzbudget zugewiesen.
Das Grundauftragsbudget für Personal wird grundsätzlich auf der Kostenstelle des jeweiligen Verantwortungsbereiches budgetiert.
In den zu erwartenden Personalkosten sollen die folgenden Lohnkomponenten enthalten sein:
- Jahreslohn
- Sozialversicherung (AHV, IV, ALV, BU, NBU, PK)
- Familien-, Pikett-, Schicht- und sonstige Zulagen
- Überstunden, Mehrzeitauszahlung, Auszahlung von Ferientagen bei Austritt
- Dienstaltersgeschenk
Für den Nachweis der departementsinternen Kommunikation zur Verteilung des Grundauftragsbudgets gelten folgende Grundsätze und Vorgaben:
- Gesamtbudget
Die Summe der in der PK ausgewiesenen einzelnen Grundauftragsbudgets muss mit dem Gesamtbudget in der Budgetvereinbarung übereinstimmen. D.h. der Transparenznachweis muss sowohl für die Zuteilung der Grundauftragsbudgets an die Professuren wie auch an alle übrigen departementalen Einheiten erbracht werden. - PA-Abtretungen
Erfolgt der Transparenznachweis im Departement nach den PA-Abtretungen, so muss die Gesamtsumme der PA-Abtretungen ebenfalls im Nachweis aufgeführt werden, damit eine Abstimmung mit der Budgetvereinbarung, d.h. dem Grundauftragsbudget vor PA-Abtretungen, möglich ist. (Die PA-Abtretungen erfolgen auf die Plansachkonten 0030040999 und 0031011699 und können in ETHIS im VB-Bericht auf Stufe Departement abgerufen werden.) - Verteilmodell
Das geltende Verteilmodell muss beschrieben, den Professor:innen bekanntgemacht und dem Transparenznachweis beigelegt werden. - Dokumentation Transparenznachweis
Als Beleg für den erfolgten Transparenznachweis wird ein Auszug aus dem PK-Protokoll mit den oben genannten Informationen an die Budget-Mailadresse geschickt. Das Budgetteam prüft die Vollständigkeit der Unterlagen.
Zusatzinformation und Hinweise
- Download Wegleitung für die Budgetierung 2025 DEPARTEMENTE (PDF, 4.4 MB)
- Download Wegleitung für die Budgetierung 2025 ZENTRALE ORGANE (PDF, 4.6 MB)
- Sachkontenplan nach CO-Struktur mit geschützte Seite Plansachkonten
- Sachkontenplan, s. geschützte Seite Downloads
- Download Anleitung SAP BPC-Tool (PDF, 3.8 MB)
- Antrag zur Eröffnung/Mutation eines neuen Verantwortungsbereichs/Kostenstelle
- Workflow zur Eröffnung eines neuen Projekts / PSP-Element
- Informationen zur Verschiebung von Budgets
- Download Business Case Template (XLSX, 33 KB)