Semperaula (HG G 60)
Jede Reservation der Semperaula benötigt eine Bewilligung.
Die Semperaula (HG G 60) steht unter Denkmalschutz und steht daher nur in sehr eingeschränktem Mass zur Verfügung. Die Schulleitung setzt sich für den Erhalt und die Schonung der Bausubstanz ein.
Für die Nutzung der Semperaula gelten daher spezielle Bestimmungen:
- Es werden vorwiegend interne Veranstaltungen durchgeführt, für die der repräsentative Rahmen der Aula angebracht ist.
- Die Nutzung für Unterricht und Schulungen ist nicht möglich.
- Die Verpflegung ist wie in allen Unterrichtsräumen untersagt.
- Die Semperaula verfügt über 95 Plätze in fixer Konzertbestuhlung. Das Aufstellen von Tischen ist nicht gestattet.
- Das Foyer der Semperaula gehört zum Raum und kann nicht einzeln reserviert werden. Im Foyer ist die Verpflegung erlaubt.
- Für Veranstaltungen Dritter (externe Veranstalter) ist das Patronat eines Schulleitungsmitglieds zwingend erforderlich. Es gelten die Bestimmungen des Raumbenützungsreglements einschliesslich der Gebührenordnung.
- Podium, Bühnen oder Bühnenelemente sind nicht zugelassen. Dies gilt auch für Elemente und Einrichtungen, die durch externe Unternehmen aufgestellt werden.
- Innerhalb und unmittelbar vor dem Saal sind keine Installationen (Gerüste, Podeste, etc.) zugelassen.
- Der Flügel in der Semperaula darf nur durch ausgebildete Pianisten benutzt werden. Die Bewilligung erteilt die Sektion Bewilligung.
Die ausführlichen Rahmenbedingungen für die Benutzung der Semper Aula sind im Dokument "Nutzungsbestimmungen der Semperaula" zusammengefasst.