Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung widerspricht den Werten der ETH Zürich und wird nicht toleriert. Jede Person an der ETH hat das Recht auf den Schutz ihrer persönlichen Grenzen.
Kontakt für Betroffene und Ratsuchende
Wenn Sie sexuell belästigt wurden, melden Sie sich! Wir beraten Sie rund um Fragen wie: Wie weiter? Wer unterstützt mich? Welche Schritte sind möglich? Was muss ich beachten?
Die Respektstelle behandelt Ihr Anliegen vertraulich. Gegenüber beteiligten oder beschuldigten Personen bleiben Sie anonym. Auch wenn sich ein Vorwurf gegen Sie richtet, können Sie das Beratungsangebot in Anspruch nehmen.
Fühlen Sie sich in Ihrem Arbeitsumfeld belästigt? Sie haben das Recht, sich zu wehren.
Was können Sie konkret tun?
- Reagieren Sie rasch und setzen Sie Grenzen.
Klären Sie die Situation schnellstmöglich. Machen Sie Ihrem Gegenüber klar, wie Sie eine bestimmte Handlung oder Aussage empfinden und fordern Sie, dass dieses Verhalten aufhört. - Halten Sie Vorkommnisse schriftlich fest.
Notieren Sie, was, wann, im Beisein von wem und unter welchen Umständen geschehen ist und wer allenfalls Zeuge des Vorfalls war. - Holen Sie Hilfe.
Wenn sich die Situation nicht verbessert, informieren Sie Ihre vorgesetzte Person über den Fall (sofern dies in der Situation möglich ist) und nehmen Sie mit Ihrer zuständigen HR Beratung Kontakt auf.
Zudem können Sie sich für eine vertrauliche Beratung über mögliche weitere Schritte an eine der Anlaufstellen wenden. Dort erhalten Sie auch Informationen zu möglichen rechtlichen Schritten. Eine Kontaktaufnahme ist streng vertraulich. Es ist sichergestellt, dass Ihnen keine negativen Folgen daraus entstehen.
Der Arbeitgeber und somit die/der Vorgesetzte sowie Lehrpersonen haben die Pflicht, für ein sicheres, vertrauens- und respektvolles Arbeits- und Studienklima zu sorgen.
Was können Sie konkret tun?
- Seien Sie ein Vorbild.
Behandeln Sie alle Ihre Mitarbeitenden und Studierenden gleich und respektieren Sie individuelle Grenzen. Schaffen Sie ein vertrauensvolles Klima in Ihrer Einheit bzw. Vorlesung, damit Mitarbeitende und Studierende wissen, dass sie von Ihnen unterstützt werden. - Stellen Sie klar, dass Sie Belästigungen nicht tolerieren.
Thematisieren Sie das Betriebsklima in einer Team- und Abteilungssitzung, bzw. schaffen Sie eine gute Kommunikations- und Konfliktkultur in Ihrem Team oder in Ihren Lehrveranstaltungen. Äussern Sie sich klar, wenn unangemessenes Verhalten auftritt. - Schauen Sie nicht weg!
Nehmen Sie Hinweise auf Belästigungen ernst. Versuchen Sie, das unangemessene Verhalten schnellstmöglich zu stoppen und wenden Sie sich umgehend an eine unserer Anlaufstellen. Führen Sie selbst keine Befragungen durch!
Die ETH Zürich legt Wert auf eine Kultur des Hinsehens. Alle Angehörigen sind aufgefordert, sich aktiv gegen belästigendes Verhalten zu engagieren.Fragen Sie nach und bieten Sie Unterstützung an.
- Fragen Sie nach und bieten Sie Unterstützung an.
Suchen Sie das Gespräch mit der betroffenen Person und sprechen Sie das Thema explizit an. Fragen Sie nach, ob sich die Person tatsächlich belästigt fühlt. Wenn ja, ermutigen Sie sie, sich an eine der Anlaufstellen zu wenden.
Sie können sich auch selbst von einer der Stellen beraten lassen. Gespräche werden absolut vertraulich behandelt. - Informieren Sie eine Führungsperson.
Melden Sie Ihre Beobachtung Ihrer vorgesetzten Person. Unternehmen Sie jedoch keine weitergehenden Schritte ohne Zustimmung der betroffenen Person.
Sind Sie nicht sicher, ob Ihr Verhalten von einer anderen Person als belästigend aufgefasst wurde? Auch dann können Sie aktiv werden:
- Reflektieren Sie Ihr Verhalten.
Würden Sie eine Ihnen nahestehende Person (z.B. Schwester, Freund) gleich behandeln? Wie käme Ihr Verhalten dort an? Sprechen Sie eventuell mit einer anderen Person, der Sie vertrauen, über den Vorfall. - Sprechen Sie die andere Person an.
Oft gibt es Missverständnisse, die in einem Gespräch geklärt werden können. Es empfiehlt sich, ein solches Gespräch an einem öffentlichen Ort, wie z.B. einer Cafeteria, abzuhalten. - Suchen Sie Unterstützung.
Die Respektstelle bietet eine vertrauliche Beratung an und kann allfällige weitere Unterstützungsangebote vermitteln.
Sie wollen Ihre Situation mit den beteiligten Personen klären? Melden Sie sich!
Die Klärungsstelle ist für Sie da. Als interne Stelle der ETH Zürich wählt sie ein geeignetes Format zur systematischen Klärung Ihrer Situation und koordiniert sowie begleitet das gewählte Vorgehen – von Moderation oder Mediation über Coachings bis zu Massnahmen zur Klärung im Team.
Voraussetzungen
- Mindestens eine beteiligte Person ist Mitarbeiter:in der ETH Zürich.
- Sie wirken konstruktiv an der Klärung mit.
Formelle Meldung / externe Abklärung
Als Mitarbeiter:in der ETH Zürich können Sie Vorfälle von sexueller Belästigung der Externen Meldestelle melden. Diese führt eine systematische Abklärung des Falls mit allen Beteiligten durch und zieht je nach Einschätzung Jurist:innen hinzu oder beauftragt juristische Gutachten. Es erfolgt eine Empfehlung an die vorgesetzte Person oder die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Sie sind Mitarbeiter:in der ETH Zürich.
- Sie wirken konstruktiv an der systematischen Abklärung mit.
Frist
Die Meldung sollte so schnell wie möglich erfolgen – in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach dem Vorfall.
Das externe Seite Gleichstellungsgesetz versteht unter sexueller Belästigung jedes Verhalten mit sexuellem Bezug, das von einer Seite unerwünscht ist und das eine Person in ihrer Würde verletzt. Die Belästigung kann sich während der Arbeit, des Studiums oder bei Veranstaltungen ereignen. Sie kann von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ausgehen, von Studierenden, Angehörigen von Partnerbetrieben oder von Externen.
Für die Beurteilung, ob es sich um einen harmlosen Flirt, eine sich anbahnende Beziehung unter Arbeitskolleginnen und -kollegen oder um einen Fall von sexueller Belästigung handelt, gibt es eine einfache Regel: Ausschlaggebend ist nicht die Absicht der belästigenden Person, sondern wie ihr Verhalten bei der betroffenen Person ankommt, ob diese es als erwünscht oder unerwünscht empfindet.
Sexuelle Belästigung kann mit Worten, Gesten oder Taten ausgeübt werden. Sie kann von Einzelpersonen oder von Gruppen ausgehen. Konkret heisst das beispielsweise:
- Unerwünschte Annäherungen
wie scheinbar zufällige oder aufgedrängte Körperberührungen, unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht, Nachstellen von ETH-Angehörigen innerhalb und ausserhalb der Hochschule etc. - Sexuelle Anspielungen
wie anzügliche oder zweideutige Bemerkungen, Witze über sexuelle Merkmale, sexuelles Verhalten oder die sexuelle Orientierung von Frauen und Männern etc. - Pornografisches Material
wie das Vorzeigen, Aufhängen oder Versenden von pornografischen Darstellungen etc. - Sexuelle Übergriffe
wie Nötigung oder Vergewaltigung etc.
Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt! Sie ist nicht nur gesetzlich verboten, sondern hat weitreichende negative Auswirkungen sowohl auf die betroffenen Personen als auch auf die Institution.
An der ETH Zürich werden sexuelle Belästigungen nicht toleriert und können – ungeachtet der Stellung und Funktion der belästigenden Person – personalrechtliche oder disziplinarische Konsequenzen haben.
Sie haben respektloses Verhalten an der ETH Zürich erlebt oder beobachtet, möchten aber nicht mit Ihrem Namen auftreten? Lassen Sie es die ETH Zürich anonym wissen.
Bitte beachten Sie: Eine anonyme Meldung leitet kein Klärungsverfahren ein. Sie dient dazu, dass die ETH Zürich sich stetig weiterentwickeln kann.
E-Learning zum Umgang mit sexueller Belästigung
Das E-Learning zum Umgang mit sexueller Belästigung im Studien- und Arbeitsalltag richtet sich an alle ETH-Angehörigen.
- chevron_right Reglement betreffend Anliegen und Meldungen von Angehörigen der ETH Zürich über unangemessenes Verhalten und Arbeitsplatzkonflikte
- externe Seite call_made Gleichstellungsgesetz
- externe Seite call_made Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- externe Seite call_made Was heisst Einvernehmlichkeit? Ein Video von Emmeline May, Blue Seat Studios (2015)