Gutachten zur Doktorarbeit
Als Examinator:in, ebenso wie die Koexaminator:innen, erstellen Sie ein schriftliches Gutachten über die Doktorarbeit und reichen dieses dem Departement vor der Doktorprüfung ein. Die Gutachten müssen feststellen, ob die Doktorarbeit mit oder ohne Auflagen angenommen oder ob sie abgelehnt werden soll.
Bei der Beurteilung der Doktorarbeit wird neben der wissenschaftlichen auch die sprachliche Qualität beurteilt.
Die Gutachten müssen feststellen, ob die Doktorarbeit angenommen oder abgelehnt werden soll und ob Korrekturen notwendig sind ("angenommen mit Auflagen").
Ist die Doktorarbeit angenommen bzw. mit Auflagen angenommen, kann die Doktorprüfung durchgeführt werden.
Sind weitere Experimente oder strukturelle Änderungen an der Doktorarbeit notwendig, muss die Doktorarbeit abgelehnt werden. Die Doktorprüfung kann in diesem Fall nicht stattfinden.
Der Inhalt der Gutachten richtet sich in der Regel nach den Gepflogenheiten der Disziplin. Dennoch sollten Gutachten folgende Elemente enthalten:
- Datum
- Kontakdaten des Autors (Adresse / Zugehörigkeit / E-Mail)
- Die in der schriftlichen Korrespondenz üblichen Briefköpfe erfüllen in der Regel diese Anforderungen.
- Namen der Verfasserin bzw. des Verfassers und Titel der Doktorabeit
- Kurze Zusammenfassung der Doktorarbeit
- Bewertung der Arbeit
- Empfehlung über Annahme oder Ablehnung der Doktorarbeit
- Unterschrift (elektronische Unterschriften sind erlaubt)
Informieren Sie sich bei Ihrer departementalen Doktoratsadministration über weitere formale Vorgaben und Fristen für das Einreichen der Gutachten.
Nach bestandener Prüfung leitet die departementale Doktoratsadministration folgende Unterlagen elektronisch an die zentrale Doktoratsadministration () weiter:
- Alle zur Doktorarbeit verfassten und eingereichten Gutachten (Bitte darauf achten, dass die oben aufgelisteten Mindestanforderungen eingehalten werden!)
- Alle Promotionsanträge mit der Unterschrift des Departementsovrstehers (elektronische Unterschriften erlaubt)
Für einen Antrag für die Auszeichnung von Doktorarbeiten mit der Silbermedaille der ETH Zürich müssen zusätzliche Gutachten vorliegen.
Für diese Zusatzgutachten gelten die gleichen formalen Anforderungen, wie für die zur Doktorprüfung verfassten Gutachten.
Weitere Informationen zu Auszeichnungen finden Sie auf der separaten Informationsseite sowie in der Weisung über die Auszeichnung von Doktorarbeiten mit der Medaille der ETH Zürich.
Falls die Doktorarbeit zur Überarbeitung zurückgewiesen wird, informiert der Vorsitzende der Prüfungskommission den Doktorierenden schriftlich über das weitere Vorgehen und teilt ihm oder ihr die Frist für die Überarbeitung der Doktorarbeit mit.
Die Fristen dürfen 6 Monate nicht überschreiten. Die departementalen Doktoratsadministration sowie die zuständige Departementskonferenz sind schriftlich über die Vereinbarungen mit dem Kandidaten resp. der Kandidatin zu informieren.
Die Gutachten sind vertraulich (Doktoratsverordnung ETH Zürich, Art 42). Einsicht haben:
- die Mitglieder der Prüfungskommission;
- die Mitglieder von weiteren Gremien, die beauftragt sind, die Doktorarbeit zu beurteilen
Doktorierende können nach Abschluss des Promotionsverfahrens auf Gesuch hin Einsicht in Gutachten nehmen, die ihre eigene Doktorarbeit betreffen.