ETH Zürich schliesst Gebäude und hält an Präsenzprüfungen fest
Nach den neuen Entscheiden des Bundesrates müssen ETH-Angehörige ab Montag obligatorisch von zuhause aus arbeiten. Eine Ausnahme von der Home-Office-Pflicht gilt namentlich für experimentelle Arbeiten, Werkstätten und für weitere Aktivitäten, die eine Präsenz auf dem Campus erfordern. Die ETH-Gebäude werden mit wenigen Ausnahmen geschlossen. Die Prüfungssession ab 25. Januar soll wie geplant teilweise vor Ort stattfinden.
Nachdem der externe Seite Bundesrat per Montag, 18. Januar die Massnahmen verschärft hat, hat die Schulleitung der ETH Zürich auf das gleiche Datum einzelne Anpassungen beschlossen. Vieles erinnert an den Lockdown von März 2020: Home-Office-Pflicht und Schliessung der Gebäude. Dennoch gibt es wichtige Unterschiede, wie Ulrich Weidmann, Leiter der ETH-Covid-19-Taskforce betont: «Im Gegensatz zum letzten Frühjahr können wir experimentelle Forschung und Lehre an der ETH weiterhin ermöglichen.» Auch gibt es kein «Campusverbot» für Studierende, und die Bibliothek kann ihre Ausleihe aufrecht erhalten. Dennoch wird sich der Campus leeren, und aus Sicherheitsgründen werden die meisten Gebäude geschlossen.
Home-Office obligatorisch
«Auch wenn die meisten ETH-Angestellten bereits seit Monaten von zuhause aus arbeiten, sind wir uns bewusst, dass die generelle Home-Office-Pflicht für manche von ihnen einen grossen Einschnitt darstellt», sagt Weidmann. Betroffen seien insbesondere jene, die zuhause über keine ideale Arbeitssituation verfügen. Noch vor einer Woche ist die Taskforce davon ausgegangen, dass es ohne diese einschneidenden Massnahmen geht. «Doch das Homeoffice hat sich nicht in der ganzen Schweiz im gleichen Masse durchgesetzt, und angesichts der neuen aggressiveren Variante des Coronavirus müssen wir alle unseren Beitrag leisten, die Infektionszahlen zu senken», gibt der Leiter der ETH-Corona-Taskforce Weidmann zu bedenken.
So gilt ab 18. Januar an der ETH das Homeoffice-Obligatorium. Ausnahmen davon gibt es für experimentelle Arbeiten in Forschung und Lehre sowie in Kooperation mit der Industrie inklusive Spin-off-Firmen. Diese dürfen vor Ort weitergeführt werden, wobei Schutzkonzepte dafür zu sorgen haben, dass gemäss den Vorgaben des BAG möglichst wenig Personen gleichzeitig anwesend sind. Darüber hinaus dürfen weiterhin Mitarbeitende in Werkstätten oder mit Schalterdienst an der ETH arbeiten. Wer aber nicht auf eine Infrastruktur auf dem Campus angewiesen ist, um seine oder ihre Aufgabe zu erfüllen, muss von zuhause aus arbeiten. Das gilt explizit auch für alle nicht-experimentell Forschenden.
ETH-Gebäude werden geschlossen
Da die Gebäude ab Montag weitgehend leer stehen, werden sie aus Sicherheitsgründen geschlossen und können nur mit der ETH-Karte und entsprechender Berechtigung betreten werden. Weiterhin offen bleibt das Hauptgebäude mit der Bibliothek und den Schaltern des Rektorats. Die Bibliothek wird ihre physischen Ausleihen mit leichten zeitlichen Einschränkungen wochentags von 9 Uhr bis 18 Uhr offenhalten. Hinzu kommen einzelne Gebäude mit geöffneten Verpflegungsbetrieben. Ab 25. Januar werden zusätzlich für die Präsenzprüfungen temporär die betreffenden Gebäude geöffnet.
Prüfungen vor Ort sollen stattfinden
Das Wohl der Studierenden geniesst bereits seit längerem die höchste Aufmerksamkeit der Schulleitung. Sie hat mehrfach betont, alles tun zu wollen, dass keine Studentin und kein Student wegen Corona ein Studienjahr verliert. «Nach intensiven Abklärungen dürfen wir davon ausgehen, dass wir die Gesundheit unserer Studierenden nicht in Gefahr bringen, wenn wir gewisse Prüfungen in Präsenz durchführen», sagt Rektorin Sarah Springman. «Denn damit die Leistungen der Studierenden fair beurteilt werden und die Ausbildungsqualität keinen Schaden nimmt, können wir beispielsweise Prüfungen, die über den Fortgang des Studiums entscheiden, nicht remote durchführen», erklärt die Rektorin. Mündliche Prüfungen werden hingegen generell remote stattfinden.
Für die Prüfungen vor Ort gilt nicht nur ein rigoroses Schutzkonzept, sondern neu auch die Vorschrift für Studierende, Hygienemasken zu tragen. Community-Masken aus Stoff sind also nicht erlaubt. Die Rektorin hat die Studierenden und die Dozierenden in einem separaten E-Mail informiert.
Dieses Vorgehen wird vom Verband der Studierenden der ETH vollumfänglich gestützt. VSETH-Präsident Luca Dahle: «Für uns ist es zentral, dass möglichst wenige der Studierenden aufgrund der Corona-Situation ihr Studium verlängern müssen. Deshalb steht der VSETH voll und ganz hinter dem Plan, Präsenzprüfungen durchzuführen.»
Wie weiter?
Wie es danach weitergeht, ist zurzeit noch offen. Klar ist, dass das Frühlingssemester so startet, wie das Herbstsemester geendet hat: im Online-Modus. Und klar ist auch, dass die Massnahmen des Bundesrats und die neuen Regelungen der ETH vorerst bis Ende Februar gelten. «Zurzeit kann niemand sagen, wie sich die Situation entwickelt. Ich gehe davon aus, dass wir frühestens nach Ostern 2021 wieder mehr Präsenzveranstaltungen werden anbieten können», sagt Rektorin Springman.
Diese Unsicherheit betrifft auch alle anderen Angehörigen. «Wir hoffen natürlich alle, dass die Schulen, Krippen und Horte offenbleiben und sich die Situation so entspannt, dass im März wieder erste Lockerungen möglich sind», sagt Taskforce-Leiter Weidmann. Ebenso ist aber möglich, dass es zu weiteren Verschärfungen kommt und/oder sich der Lockdown weiter hinzieht. Es ist mit schwierigen Wochen zu rechnen. «Vielleicht hilft es, wenn wir uns daran erinnern, wie wir die Situation vor einem Jahr gemeinsam gemeistert haben», macht Weidmann Mut und weist zudem auf die monatlichen Townhalls von Vizepräsidentin Julia Dannath hin, die sich um das mentale Wohlergehen der ETH-Angehörigen drehen.
An der nächsten Townhall, die am 28. Januar um 15.30 Uhr stattfindet, werden Julia Dannath und Ulrich Weidmann auf die aktuelle Situation eingehen und auch wichtige Fragen beantworten. Eine Einladung folgt per E-Mail in den kommenden Tagen.
Das sind die wichtigsten COVID-Regeln an der ETH:
- ETH-Angehörige müssen zuhause arbeiten und lernen. Ausnahmen gelten für die experimentelle Forschung und Lehre, die Werkstätten und Spin-off-Firmen auf dem Campus sowie weitere Bereiche, die zwingend eine Präsenz auf dem Campus voraussetzen. Eine Bewilligung ist für diese Ausnahmen nicht notwendig.
- Die Gebäude bleiben ab 18. Januar mit Ausnahme des Hauptgebäudes geschlossen.
- Die Ausleihe in der Bibliothek im HG bleibt offen; geschlossen sind die Lesesäle.
- Die Maskentragpflicht gilt nach wie vor sowohl in den Innenräumen als auch auf dem Aussengelände an allen ETH-Standorten.
- Mitarbeitende müssen auch am Arbeitsplatz eine Maske tragen. Davon ausgenommen sind Mitarbeitende, die sich allein in einem Raum befinden.
- Aufgrund der Verordnung des Bundes sind Ansammlungen von mehr als fünf Personen weder in Innen- noch in Aussenräumen gestattet.
- In Einklang mit der Verordnung des Bundes leistet die ETH keine Entschädigung für die Arbeit im Homeoffice (z.B. Strom- oder Telefonkosten, Anteil an Mietkosten).
Detaillierte Informationen finden Sie im neuen Masterplan sowie auf den ETH-Webseiten zum Coronavirus
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