«Wir bleiben auf der vorsichtigen Seite»
Die ETH Zürich lockert die Coronamassnahmen im Einklang mit den Entscheiden des Bundesrats: Rückkehr an den Arbeitsplatz, Wegfall von Zertifikatskontrollen sowie eine reduzierte Maskenpflicht. Doch die ETH bleibt beim Lockern der Regeln etwas vorsichtiger.
Nachdem der Bundesrat sämtliche Corona-Einschränkungen aufgehoben hat (mit Ausnahme der Isolation und der Maskenpflicht im Öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen), kehrt die ETH Zürich ab sofort zu einem weitgehend uneingeschränkten Betrieb zurück. «Wir bleiben aber noch für ein paar Wochen auf der vorsichtigen Seite», sagt Vizepräsident Ueli Weidmann als Leiter des Krisenstabs zum Massnahmenbündel, das ab Semesterbeginn gilt.
Weiterhin Vorsicht walten lassen
«Auch wenn Omikron-Erkrankungen mittlerweile zum Alltag gehören und in den meisten Fällen glimpflich ablaufen, müssen wir dafür sorgen, dass sich nicht ganze Teams gleichzeitig anstecken», erklärt Weidmann. Angesichts der immer noch hohen Ansteckungszahlen bestünde die Gefahr, dass der Betrieb beeinträchtigt würde, wenn auf einen Schlag alle rund 30'000 ETH-Angehörigen ohne Schutzmassnahmen zurück auf dem Campus wären. «Zum anderen ist es der Schulleitung weiterhin ein grosses Anliegen, vulnerable ETH-Angehörige vor Ansteckungen zu schützen», sagt Weidmann.
So gilt bei Tätigkeiten, die einen Aufenthalt in einem bestimmten Raum bedingen – am Arbeitsplatz, bei Sitzungen, in Hörsälen und Seminarräumen – weiterhin die Maskentragpflicht. Bei Tätigkeiten, die nicht betrieblich oder für das Studieren an der ETH erforderlich sind, etwa beim Besuch von Veranstaltungen, Apéros, bei Sportangeboten des ASVZ usw., werden im Einklang mit dem Rest der Schweiz die Schutzvorkehrungen aufgehoben. Allerdings dürfen Apéros und Veranstaltungen ohne Masken bis auf Weiteres nur in abtrennbaren Räumen oder im Aussenraum stattfinden.
In Innenräumen Masken tragen – mit wesentlichen Ausnahmen
Um gehäufte Krankheitsfälle zu vermeiden und vulnerable Personen zu schützen, gilt in den Innenräumen der ETH nach wie vor eine allgemeine Maskentragpflicht – allerdings mit wichtigen Ausnahmen, die eine Rückkehr auf die Campus erleichtern sollen.
So kann die Maske am Arbeitsplatz und Studienarbeitsplatz abgenommen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Sitznachbar:innen eingehalten wird. Und selbstverständlich gilt auch beim Essen und Trinken keine Maskentragpflicht.
Ausnahmen gelten auch für Veranstaltungen ausserhalb des Arbeits- und Studienbetriebs sowie im Bereich des ASVZ.
Für Lehrveranstaltungen ändert sich bezüglich der Maskentragpflicht nichts: Es gilt eine generelle Maskentragpflicht für alle Beteiligten in Lehrveranstaltungen. Einzig in Hörsälen, die über entsprechende Schutzvorkehrungen verfügen, dürfen die Dozierenden ohne Maske sprechen.
Zurück an die ETH – ohne Zertifikat
Auf Semesterbeginn öffnen wieder sämtliche Gebäude, und sämtliche Räume sind ohne Zertifikat frei zugänglich, darunter auch die Bibliotheken, Museen und Ausstellungen sowie die Räume des ASVZ.
Während die Studierenden schon länger davon ausgehen, dass das Frühlingssemester vor Ort stattfindet, sind neu nun auch die Mitarbeitenden dazu aufgefordert, wieder vor Ort zu arbeiten – vorerst zumindest tageweise.
«Nach fast zwei Jahren mehrheitlich im Homeoffice muss sich das Zusammenarbeiten vor Ort erst wieder einspielen, mental und organisatorisch; das benötigt etwas Zeit», sagt Weidmann. Kommt hinzu, dass die Schulleitung vermeiden will, dass sich die Büros zu schnell zu stark füllen. Sie bittet die Mitarbeitenden, ihre Anwesenheit mit ihren Vorgesetzten im Team zu besprechen und zu koordinieren. Insofern sind Mitarbeitende immer noch dazu aufgerufen, vorderhand einen Teil ihres Pensums im Homeoffice zu absolvieren.
Sitzungen, Workshops und Retreats vs. Veranstaltungen
In Sitzungsräumen wird die minimale Platzanforderung von vier Quadratmetern pro Person aufgehoben. Neu gilt nur noch ein Mindestabstand von 1.5 Metern. Das bedeutet, dass ca. jeder zweite Platz belegt werden kann. An Sitzungen, Workshops oder Retreats gilt weiterhin die Maskentragpflicht, ebenso die Aufforderung, die Räume regelmässig zu lüften.
Bei Veranstaltungen, die für die Ausübung der Arbeit beziehungsweise für das Studium nicht obligatorisch sind, entscheiden die Veranstalter:innen, ob eine Maskentragpflicht gilt, oder ob sämtliche Schutzvorkehrungen aufgehoben werden können. Apéros dürfen wieder durchgeführt werden.
Nächste Schritte
Diese Regeln gelten bis auf Weiteres, voraussichtlich so lange, bis der Bundesrat auch die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr aufhebt. «Der ETH-Krisenstab beobachtet die Entwicklung der Fallzahlen und tauscht sich mit der Science-Taskforce des Bundes aus», sagt Weidmann. Es könne davon ausgegangen werden, dass sich die Situation in den kommenden Wochen weiter beruhige.
«So hoffe ich, dass wir spätestens Ende März wieder zu einem neuen Normalbetrieb übergehen können, in dem uns die Pandemie nicht mehr permanent bestimmt», sagt Weidmann.
Neuer Masterplan
Die detaillierten Coronaregeln, die für Arbeit und Studium gelten, können dem Download aktuellen Masterplan (PDF, 766 KB) entnommen werden.
Verhalten im Falle einer Corona-Infektion oder eines Kontakts mit Corona-Infizierten
* Wer Symptome hat, erscheint nicht zur Arbeit und macht einen Covid-Test.
* Wer positiv getestet worden ist, muss gemäss den Vorschriften des Bundes in Isolation.
* Wer engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte, dem empfiehlt die ETH, sich zwischen dem dritten und dem fünften Tag danach testen zu lassen und für 10 Tage von zuhause aus zu arbeiten, falls möglich. Sonst ist immer eine Maske zu tragen und Kontakte sind generell zu vermeiden.