Lohnansätze der ETH-Doktorierenden sollen angepasst werden
Gute Nachricht für die Doktorierenden der ETH Zürich. Der Schweizerische Nationalfonds zahlt ab dem 1. März 2023 einen Teuerungsausgleich. Entsprechend sollen auch die ETH-Doktorierenden eine Lohnanhebung von 2,5 Prozent erhalten – einziger Vorbehalt: Die ETH-Schulleitung muss die Lohnanpassung noch bestätigen.
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Vor Weihnachten war unklar, ob die Doktorierenden der ETH Zürich wie die anderen ETH-Mitarbeitenden einen Teuerungsausgleich erhalten. An der Townhall der Schulleitung im Januar bekräftigte Julia Dannath, die Vizepräsidentin Personalentwicklung und Leadership, dass dieser Umstand für die Schulleitung unbefriedigend sei. Nun zeichnet sich Bewegung ab in dieser Sache.
In der Zwischenzeit hat nämlich der externe Seite Schweizerische Nationalfonds SNF beschlossen, dass das von ihm finanzierte Forschungspersonal einen Teuerungsausgleich erhält, um so eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zu verhindern. Dieser wird am 1. März 2023 in Kraft treten.
Anpassung für alle Doktorierenden beantragt
Für die Doktorierenden an der ETH Zürich heisst das, dass ihre Lohnansätze um 2,5 Prozent auf denselben Termin angehoben werden sollen. Einen entsprechenden Antrag der Abteilung HR-Beratung wird die Schulleitung in einer ihrer nächsten Sitzungen behandeln. Dabei wird die Schulleitung über die Anpassung der Lohnansätze aller ETH-Doktorierenden beschliessen, da de facto nur 25 Prozent der Doktorierenden an der ETH direkt vom SNF bezahlt werden.
Das Lohnmodell für Doktorierende an der ETH definiert fünf Lohnansätze. Der Minimalansatz entspricht dem Ansatz des Schweizerischen Nationalfonds. Die Verwendung der Lohnansätze in den Departementen ist unterschiedlich, da sich das wirtschaftliche Umfeld der verschiedenen Forschungsdisziplinen unterscheidet.
Zugleich hat eine von Julia Dannath einberufene Arbeitsgruppe, an der sowohl der Mittelbau als auch die Departemente vertreten sind, ihre Tätigkeit aufgenommen. Diese Arbeitsgruppe soll langfristige Lösungen ermitteln, wie die ETH in Zukunft ihr Lohnmodell aufstellt, und ob zum Beispiel die Kopplung der Doktorierendenlöhne an den SNF belassen bleiben soll oder nicht.
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