Geräteprüfung stärkt Sicherheitskultur
Die Schulleitung hat das Konzept für die Prüfung von Elektrogeräten gutgeheissen. Verantwortlich für die Durchführung der Geräteprüfung und für die Sicherheit in ihrem Bereich sind die Leiter und Leiterinnen der jeweiligen Organisationseinheiten.
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An der ETH Zürich wird eine vorbildliche Sicherheitskultur gepflegt. Doch auch hier ereignen sich Elektrounfälle. Die periodische Prüfung von Elektrogeräten sowie deren Kontrolle nach Reparaturen erhöht die Arbeitssicherheit. Diese Geräteprüfung (GeP) ist obligatorisch: Die ETH Zürich ist als Arbeitgeberin gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Elektrogeräte zu sorgen.
Um die Verhütung von Elektrounfällen zu stärken und gleichzeitig ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, hat die ETH ein Konzept zur Durchführung der Geräteprüfung (GeP) erarbeitet. Dieses Konzept dient als Leitfaden und Referenz für die Umsetzung und wurde im Sommer von der Schulleitung verabschiedet und in Kraft gesetzt.
Gerätebesitzende sind verantwortlich
Verantwortlich für die Durchführung der GeP sind gemäss Konzept die Gerätebesitzenden. Bei der ETH sind dies die Professorinnen und Professoren sowie die übrigen Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten. Diese Verantwortlichen beauftragen interne Personen oder externe Prüfunternehmen mit der Durchführung der GeP. Die GeP-Prüfer:innen sind dann verantwortlich für die korrekte Durchführung der Prüfung, deren Dokumentation und die Plakettierung der Geräte.
Geprüfte Geräte erhalten in der Regel eine grüne Prüfplakette. Neugeräte werden mit einer grauen Plakette gekennzeichnet. Orange und rote Plaketten bedeuten, dass das entsprechende Gerät repariert werden muss.
Pragmatische Umsetzung
Das Konzept der ETH für die Geräteprüfung GeP basiert auf einer spezifischen Risikoanalyse und erlaubt deshalb eine pragmatische Umsetzung. Es ermöglicht den Verantwortlichen, die GeP nach ihren Bedürfnissen zu planen und so durchzuführen, dass Lehre, Forschung und Betrieb möglichst wenig beeinträchtigt werden.
Die Nutzenden der Geräte sind ihrerseits verantwortlich für die Sichtprüfung der Geräte, um äusserlich erkennbare Mängel und, so weit wie möglich, die Eignung des Geräts für seinen Einsatzort und -zweck festzustellen. Defekte Geräte melden sie der verantwortlichen Person ihrer Einheit.
Die Abteilungen SGU (Sicherheit, Gesundheit und Umwelt), E&S (Engineering und Systeme) und FS (Facility Services) stellen Hilfsmittel – etwa kostenlose Leih-Prüfgeräte – zur Verfügung, beraten bei Umsetzungsfragen und führen zur Qualitätssicherung Stichproben bzw. Sichtprüfungen durch. Wenn die Durchführung der GeP dem ETH-Konzept entspricht und dazu offizielle externe Vertragspartner eingesetzt werden, können diese Drittkosten über die Abteilung E&S zurückgefordert werden.
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