Wann darf ich KI mit öffentlichen Inhalten trainieren?
David Rosenthal beantwortet diese Frage am 31. Oktober 2024 im 17:15 Kolloquium der ETH-Bibliothek und gibt einen Einblick in den rechtlichen Rahmen, den man beim Training von KI beachten sollte.
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Das 17:15 Kolloquium der ETH-Bibliothek
Donnerstag, 31. Oktober 2024, 17.15 Uhr
Der (urheber-)rechtliche Rahmen für die Verwendung von öffentlichen Inhalten für das Training von KI
David Rosenthal, Partner bei der Anwaltskanzlei VISCHER, Dozent Departement Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften, ETH Zürich, Lehrbeauftragter Departement Rechtswissenschaften, Universität Basel
ETH Zürich, Campus Zentrum, Rämistrasse 101, 8092 Zürich, MM C 78.1 – Alumni Pavillon oder via externe Seite Livestream.
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Um KI-Modelle zu trainieren, werden Daten verwendet, die den Output dieser Modelle verbessern sollen. Die Herkunft der verwendeten Daten ist daher entscheidend: Wie wurden sie gesammelt, woher bezogen, welche lizenzrechtlichen Bestimmungen unterliegen sie – und für den Datenschutz: Wurden die Daten genügend anonymisiert, damit das KI-Modell keine Rückschlüsse auf Personen ermöglichen? Die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Datensatzes müssen klar sein, bevor dieser in ein KI-Modell eingespiesen wird.
In seinem Vortrag am 17:15 Kolloquium der ETH-Bibliothek vom 31. Oktober 2024 wird Rechtsanwalt David Rosenthal erläutern, auf welcher rechtlichen Basis publizierte Inhalte für das Training von KI-Modellen, insbesondere von grossen Sprachmodellen, verwendet werden können und was es dabei zu beachten gilt. Einen besonderen Fokus wird Rosenthal auf Fragen des Urheberrechts und von Lizenzverträgen legen.
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