Informationen für Gruppensicherheitsvertreter*innen (GSV)

Als Mitarbeitende unterstützen Sie Ihre*n Arbeitgeber*in in der Durchführung der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften.
Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und melden Mängel, die den Gesundheitsschutz respektive die Arbeitssicherheit beeinträchtigen.

Als Gruppensicherheitsvertreter*in (GSV) unterstützen Sie Ihre/n Vorgesetzte*n bei der Umsetzung der erforderlichen Sicherheitsvorgaben in Ihrer Forschungsgruppe und koordinieren die erforderlichen Massnahmen. Ausserdem sind Sie sind Sie Anlaufstelle für die anderen Gruppenmitglieder bei Fragen zur Arbeitssicherheit, sowie Ansprechperson der Abteilung SGU.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen, welche zudem im Download Pflichtenheft (PDF, 101 KB) zusammengefasst sind.

Arbeitssicherheit

Ziel der Arbeitssicherheit ist es, Verletzungen, Unfälle und Erkrankungen an der ETH zu vermeiden. Sei es im Labor, in der Werkstatt, während Studierendenpraktika und Exkursionen, im Betriebsraum oder im Büro: Arbeitssicherheit ist immer Teamarbeit, d.h. Vorgesetzte, Mitarbeitende, Dozierende, Studierende, Lernende und SGU arbeiten hier eng zusammen.

Als GSV übernehmen Sie hierbei u.a. folgende Aufgaben:

  • Sicherheitsbestimmungen der ETH Zürich sowie der Gruppe mit Unterstützung des/der Vorgesetzten durchsetzen
  • Meldung von relevanten Vorfällen und Ereignissen, sowie von Sicherheitsmängeln an SGU, um gemeinsam das weitere Vorgehen und Massnahmen zu definieren
  • Instruktion neuer Mitglieder in der Gruppe (Laborregeln, Vorgehen im Notfall, etc.) sowie Ausbildung der Gruppenmitglieder an Sicherheits-relevanten Anlagen und Einrichtungen
  • Ansprechperson bei internen und externen Begehungen und Audits
  • Mitwirkung bei der Abwicklung von Sachschäden

Abhängig von Ihrem Arbeitsfeld können für Sie verschiedene Aspekte der Arbeitssicherheit relevant sein. Informieren Sie sich hier zu den verschiedenen Themen:


Betrieblicher Umweltschutz

Zu den Aufgaben des Betrieblichen Umweltschutzes gehört die Umsetzung des Umweltrechts, insbesondere in Bezug auf Gewässerschutz, Luftreinhaltung und Sonderabfallvermeidung/-entsorgung. Die Bereiche Industrie-/Chemieabwasser, Prozess-/Chemieabluft, Sonderabfall, Lagerung gefährlicher Stoffe, Löschwasserrückhaltung und Güterumschlagplatzabsicherung gehören dabei zu den Kernaufgaben. Der Betriebliche Umweltschutz unterliegt zahlreichen gesetzlichen Vorgaben. Wichtige rechtliche Grundlagen sind: Umweltschutzgesetz, Störfallverordnung, Gewässerschutzgesetz, Luftreinhalteverordnung, Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) und Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVa). Inhaltlich bedeutet dies z.B., dass Sonderabfälle auf ein Minimum reduziert und die Menge radioaktiver Abfälle geringgehalten werden sollen oder dass grundsätzlich keine Chemikalien via Abwasser oder Abluft in die Umwelt gelangen sollen. Dazu tragen alle ETH-Angehörigen ‒ konkret Professoren*innen, Werkstattleitende, Institutsleitende, Abteilungsleitende, Stabsleitende, Mitarbeitende, Lernende und Studierende ‒ ihren Teil bei.

Kontakt

  • sgu-umwelt@ethz.ch