Drohnenflüge, automatisiertes Fahren

Als Professor*in haben Sie innerhalb der ETH Zürich dafür Sorge zu tragen, dass die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und Studierenden geschützt wird und Unfälle verhindert werden.
Sie sind verpflichtet, Sicherheitsfunktionen zu besetzen und Ihre Mitarbeitenden / Studierenden über wesentliche Punkte bezüglich Sicherheit und Intervention im Ereignisfall zu unterweisen.
Einen Überblick über Ihre Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als vorgesetzte Person, finden Sie in dieser Download Suva-Broschüre (PDF, 939 KB).
Drohnenflüge
Wer an der ETH eine Drohne fliegen oder betreiben möchte, muss die gesetzlichen Vorgaben des Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) einhalten.
Registrierung:
Drohnenbetreiberinnen und -betreiber müssen sich beim BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung wird eine UAS-Betreibernummer vergeben, die gut sichtbar an der Drohne angebracht werden muss.
externe Seite BAZL-Drohnenregistrierung im dLIS
Pilotenausbildung:
Für das Fliegen einer Drohne ist ein Drohnenzertifikat erforderlich. Dieses setzt eine Ausbildung und das Bestehen einer Prüfung voraus. Ausgenommen sind Personen, die Drohnen unter 250 g betreiben.
Drohnenklassifizierung:
Drohnen müssen eine CE-Kennzeichnung und eine gültige Klassifizierung gemäss EU-Drohnenregulierung (offene Kategorie) aufweisen. Drohnen ohne Klassifizierung dürfen nicht in der offenen Kategorie geflogen werden.
Spezielle und zulassungspflichtige Kategorien:
Für Drohnen in der speziellen oder zulassungspflichtigen Kategorie ist eine Genehmigung des BAZL erforderlich.
Versicherung:
Für den Betrieb einer Drohne ist ein Versicherungsnachweis mit einer Mindestdeckung von mind. 1 Mio. CHF obligatorisch.
Ansprechpartner Versicherungsnachweis:
Bereich VP Finanzen & Controlling: sheila.elsener@fc.ethz.ch
Meldepflicht:
Unfälle mit Drohnen müssen der schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) gemeldet werden. Andere Vorfälle und besondere Vorkommnisse, welche die Flugsicherheit beeinträchtigen oder beeinträchtigen können, sind dem BAZL zu melden.
Automatisiertes Fahren
Fahrten mit automatisierten (autonomen) Fahrzeugen im Rahmen von Veranstaltungen auf dem ETH-Areal müssen frühzeitig bei der Bewilligungsstelle der Abteilung Campus Services angemeldet werden. Dabei müssen alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen vorliegen.
Für Fahrten gelten die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). In solchen Fällen ist eine Bewilligung des zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamts erforderlich. Das externe Seite Bundesamt für Strassen (ASTRA) ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen zur Zulassung und zum Betrieb automatisierter Fahrzeuge.
Gefahrgut
Lithium-Ionen-Batterien sind im Transportrecht als „Gefahrgut“ eingestuft. Informieren Sie sich hier über die Vorschriften zum Transport und der Entsorgung.