Delikte
Als Studierende unterstützen Sie Ihre Dozierenden in der Durchführung der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften.
Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen des Dozierenden in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Die ETH ist eine offene Hochschule. Deshalb legen wir grossen Wert auf die Eigenverantwortung von Studierenden und Mitarbeitenden. Tragen Sie Sorge zum Eigentum der ETH wie auch zu Ihrem Privat-Eigentum.
Sollte sich ein Diebstahl ereignen, sind wir auf Ihre rasche Mitteilung angewiesen:
- Das kann Ihre Chancen erhöhen, die Wertsachen wieder zurückzubekommen.
- Anhand Ihrer Meldung erfahren wir, wo und wann Diebstähle stattfinden. Nur so können wir Gegenmassnahmen ergreifen. Das nützt Ihnen und Ihren Kollegen!
- Neue Tricks der Diebe werden bekannt.
- Bei gestohlenem ETH-Material erhalten Sie eventuell bei der Wiederbeschaffung eine Kostenbeteiligung. Die Schadenregulierung erfolgt durch die Abteilung Finanzdienstleistungen.
Falls Ihnen ETH-Eigentum entwendet wird, melden Sie es uns bitte sofort nach Feststellen mit dem ausgefüllten Download Formular (PDF, 461 KB).
- Falls Ihr Mobiltelefon gestohlen wurde, lassen Sie die SIM-Karte umgehend sperren. Bei Erstattung einer Anzeige genügt es nicht, wenn Sie lediglich Ihre Mobiltelefonnummer angeben. Es erfordert zusätzliche Informationen, um das Eigentumsverhältnis des Mobiltelefons zu klären. Sie müssen die Serien-Nummer oder IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identifier) angeben. Diese Nummer können Sie mit Eingabe des Codes *#06# auf jedem Mobiltelefon in Erfahrung bringen.
- Bei Gegenständen – vor allem bei elektronischen Konsumgütern wie Mobiltelefonen, Tablets, etc. – benötigt die Polizei Serien-Nummern und Quittungen etc., um die eindeutige Identifikation eines gefundenen Gegenstandes vornehmen zu können.
Privater finanzieller Schaden wird nicht von der ETH getragen. Nach der Meldung erfolgt keine Anzeige bei der Polizei durch SGU. Eine solche muss durch die geschädigte Person selbst erfolgen. Dennoch ist es wichtig, dass Sie uns Meldung erstatten, damit die SGU allenfalls geeignete Massnahmen zur Prävention einleiten kann.
Nach Diebstahl von Privat-Eigentum senden Sie uns bitte das ausgefüllte Download Formular (PDF, 195 KB).
- Falls Ihnen das Portemonnaie entwendet wurde, lassen Sie Ihre Bank- und Kreditkarten umgehend sperren. Nehmen Sie dafür mit Ihrer Bank Kontakt auf. Für andere Karten, für Ausweise oder ÖV-Abos kontaktieren Sie ebenfalls umgehend die entsprechenden Stellen.
- Falls Ihr Mobiltelefon gestohlen wurde, lassen Sie die SIM-Karte umgehend sperren. Bei Erstattung einer Anzeige genügt es nicht, wenn Sie lediglich Ihre Mobiltelefonnummer angeben. Es erfordert zusätzliche Informationen, um das Eigentumsverhältnis des Mobiltelefons zu klären. Sie müssen die Serien-Nummer oder IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identifier) angeben. Diese Nummer können Sie mit Eingabe des Codes *#06# auf jedem Mobiltelefon in Erfahrung bringen.
- Bei Gegenständen – vor allem bei elektronischen Konsumgütern wie Mobiltelefonen, Tablets, etc. benötigt die Polizei Serien-Nummern und Quittungen etc., um die eindeutige Identifikation eines gefundenen Gegenstandes vornehmen zu können.
- Lassen Sie Wertgegenstände wie elektronische Geräte, persönliche Gegenstände oder Gebäude- und Schrankschlüssel nicht unbeaufsichtigt liegen. Wenige Sekunden können genügen, um Ihnen die Ware zu entwenden. Benutzen Sie Schliessfächer oder Schränke und schliessen Sie Ihr Büro oder das Labor immer ab, wenn Sie es als letzte Person verlassen.
- Sichern Sie elektronische Geräte mittels Drahtschloss (z.B. Kensington, Maxxtro). Solche Schlösser sind im ETH-Store erhältlich.
- Bewahren Sie PINs oder Passwörter separat von der Bankkarte und Ihrem Gerät auf.
- Sollte Ihnen die geschäftliche Kreditkarte abhandenkommen, kontaktieren Sie umgehend die Sperrzentrale (24/7) der Viseca (Telefon: +41 58 958 83 83) und lassen Sie die Karte sperren.
- Bewahren Sie Handkassen auf jeden Fall in einem abschliessbaren Möbel auf und beschränken Sie das darin enthaltene Bargeld auf das notwendige Minimum.
- Sichern Sie Ihr Fahrrad ausreichend (beispielsweise an einem Veloständer, Geländer, Baum o. ä.) und verwenden Sie ein hochwertiges Schloss (Klassifizierungen und Sicherheitslevel beachten). Auf dem Campus Hönggerberg gibt es eine Velo-Box.
Gebäudezutritt
- Türen im Aussenbereich der Gebäude dürfen nicht mit Holzkeilen oder Ähnlichem offengehalten werden.
- Geben Sie Ihren Schlüssel an keine andere Person weiter.
- Lassen Sie Schlüssel nicht im Zylinder stecken.
- Melden Sie verlorene Schlüssel oder den Verlust der ETH-Karte umgehend der zuständigen Stelle.
- Lassen Sie ausserhalb der Gebäudeöffnungszeiten keine unbekannten Personen ins Gebäude.
Auffälligkeiten
Sprechen Sie Unbekannte an, die sich auffällig benehmen, etwas oder jemanden suchen oder plötzlich in Ihrem Büro erscheinen. Rufen Sie bei Gefahr die Alarmzentrale an.
ETH-Schlüssel & ETH-Karte
Bei Fragen zu Schlüsseln: Gebäudezutritt, Schlüssel
Bei Fragen zu Ihrer ETH-Karte: ETH-Karte
Wenn Sie einen Einbruch oder Einbruch-Spuren festgestellt haben, gehen Sie am besten gemäss nachfolgender Auflistung vor:
- Verlassen Sie umgehend den Raum und verhindern Sie ein weiteres Betreten, um die Vermischung und Zerstörung von Spuren zu vermeiden.
- Informieren Sie die Alarmzentrale und lassen Sie diese die Polizei aufbieten. Benutzen Sie dazu nicht das Telefon am Tatort (Beweissicherung und Spurenschutz).
- Warten Sie, bis die Polizei eintrifft.
- Meldung des Deliktes mittels Download Formular «Delikte ETH-Eigentum» (PDF, 461 KB). Teilen Sie darauf auch die Kontaktdaten des polizeilichen Sachbearbeiters mit.
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