Tierversuche

Als Studierende unterstützen Sie Ihre Dozierenden in der Durchführung der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften.
Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen des Dozierenden in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Alle Personen, die Tierversuche durchführen oder leiten bzw. mit der Haltung von Versuchstieren betraut sind, müssen eine obligatorische Ausbildung absolvieren und sich darüber hinaus kontinuierlich weiterbilden. Die Aus- und Weiterbildung soll Fachkenntnisse und praktische Fähigkeiten – für tiergerechte Haltung eines Tieres, seine verantwortungsvolle Nutzung und Zucht sowie für einen schonenden Umgang mit dem Tier – vermitteln. Die ETH Zürich und die Universität Zürich (Institut für Labortierkunde, LTK) haben Ende 2014 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen und bieten gemeinsam ein breites Angebot an gesetzlich vorgeschriebenen bzw. fakultativen Aus- und Weiterbildungskursen im Bereich Labortierkunde und Tierschutz an. Informationen über Inhalte und Kursdaten der LTK-Module finden sich bezogen werden).

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