Accessibility-Tipps für Tour Guides und Fachexpert:innen
Mit ihren Führungen bietet die ETH Zürich interessante Einblicke in das Hochschulumfeld. Um Menschen mit Behinderungen die bestmögliche Erfahrung zu bieten, sollten ein paar Punkte von Tourguides und Fachexpert:innen beachtet werden.
Neben einigen allgemeingültigen Tipps, die bei Events mit Teilnehmenden mit Behinderungen berücksichtigt werden sollten, finden Sie auch weiterführende Hinweise, die je nach Art der Behinderung von Teilnehmenden relevant sind.
Kurz und bündig
Die nachfolgenden Inputs dienen zur Hilfestellung für Touren und Events mit Teilnehmenden mit Behinderungen:
- Den Menschen stets in den Vordergrund stellen: «Menschen mit Behinderungen»
- Respektvoll bleiben, nicht ungefragt helfen:
- Gehen Sie zu Beginn einer Führung auf Teilnehmende mit Behinderungen zu. Fragen Sie, welche Unterstützung gewünscht ist.
- Menschen mit Behinderungen stets auf Augenhöhe begegnen:
- Nicht ungefragt lauter oder langsamer sprechen.
- Sprechen Sie direkt mit den Teilnehmenden mit Behinderung – nicht mit allfälligen Assistenzpersonen.
- Warten Sie, bis alle Teilnehmenden einen guten Platz haben, bevor Sie die Tour weiterführen:
- Menschen mit Hörbehinderungen benötigen gute Sicht auf Gebärdendolmetscher:innen.
- Rollstuhlfahrer:innen sollten in der ersten Reihe der Gruppe einen Platz finden.
- Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen sollten einen Platz in der Nähe der Tour Guides und Fachexpert:innen finden.
- Anpassungen für Menschen mit Behinderungen natürlich in das Erlebnis integrieren:
- Bieten Sie Fahrten mit dem Lift für alle Teilnehmenden an.
- Bieten Sie das taktile Erfassen von Gegenständen (wo erlaubt) allen Teilnehmenden an.
- Erkundigen Sie sich vor Tourbeginn zu folgenden Punkten auf Ihrer Route:
- Wo liegen die WCs für Menschen mit Behinderungen – welche Abkürzungen dorthin gibt es?
- Notfall- und Evakuierungspläne für Menschen mit Behinderungen
Spezifische Hinweise sortiert nach Art der Behinderung von Teilnehmenden
- Bieten Sie Teilnehmenden mit Sehbehinderungen die Möglichkeit an, an einer ÖV-Haltestelle abgeholt zu werden.
- Menschen oder Assistenzgeräte (bspw. Langstock) bzw. Assistenzhunde nicht ungefragt anfassen
- Sich selbst bei Tourbeginn kurz beschreiben. Teilnehmende, die früher gesehen haben, können sich so das Gegenüber besser vorstellen:
- Erwähnen Sie prägnante Merkmale Ihres Äusseren.
- Sie können Merkmale hervorheben, die Ihnen wichtig sind («ich kleide mich gern bunt»).
- Relevante Kunstwerke und bauliche Elemente nicht für sich selbst sprechen lassen, sondern so weit wie möglich mit Worten beschreiben:
- Vom Grossen zum Detail
- Materialien
- Verortung im Raum: Wie sieht der Raum aus, wo stehen wir als Gruppe?
- Auf potenzielle Stolper- bzw. Gefahrenstellen hinweisen:
- Unmarkierte Treppenstufen
- Unterlaufbare Treppen
- In den Raum ragende Gegenstände usw.
- Ertasten von ausgestellten Gegenständen für alle Teilnehmenden anbieten, wo erlaubt.
- Bei grossen Ausstellungen mit ähnlichen Exponaten ein bis zwei Objekte stellvertretend beschreiben.
- Teilnehmende mit einer Hörbehinderung benötigen eine erhöhte visuelle Aufmerksamkeit zum Lesen von Gebärden oder Lippen:
- Für Teilnehmende mit Hörbehinderungen sollten Gebärdendolmetscher:innen stets gut sichtbar sein.
- Sprechen Sie nicht während des Laufens.
- Machen Sie eine kurze Pause zwischen dem Zeigen und dem Sprechen, sodass die Aufmerksamkeit wieder Ihnen oder den Gebärdendolmetscher:innen zugewandt werden kann.
- Erkundigen Sie sich nach der ersten Station, ob zu schnell oder zu langsam gesprochen wird.
Information: Die Touren der ETH werden gemäss Absprache mit der Procom in Deutschschweizer Gebärdensprache durchgeführt.
- Vor Beginn der Tour sollen Guides und Fachexpert:innen sicherstellen, dass die Aufzüge, die Platz für einen Rollstuhl bieten, an diesem Tag zugänglich sind.
- Objekte beschreiben, die nicht im Sichtfeld der Teilnehmenden liegen
- Zu Beginn der Tour die Teilnehmenden informieren, wenn Teile der Führung nicht rollstuhlgängig sind. und dies rechtzeitig ankündigen
- Menschen oder Assistenzgeräte (bspw. Rollstuhl) nicht ungefragt anfassen