Spezielle Sicherheitsfunktionen
Als Führungskraft haben Sie innerhalb der ETH Zürich hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden geschützt wird und Unfälle verhindert werden.
Sie sind verpflichtet Sicherheitsbeauftragte zu bestimmen und Ihre Mitarbeitenden über wesentliche Punkte bezüglich Sicherheit und Intervention im Ereignisfall zu informieren.
Einen Überblick über Ihre Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als vorgesetzte Person, finden Sie in dieser Download Suva-Broschüre (PDF, 939 KB).
Je nach Tätigkeits- oder Forschungsgebiet und der Nutzung von Labors, Werkstätten und technischen Anlagen müssen Spezialfunktionen besetzt werden. Die Funktionsinhaber*innen sorgen mit der Unterstützung der Vorgesetzten oder der Professor*innen dafür, dass innerhalb der Organisationseinheit oder Gruppe Sicherheitseinweisungen stattfinden und die Schutzmassnahmen eingehalten werden. Zudem bekleiden sie vom Gesetzgeber geforderte Funktionen, z.B. Biosicherheitsverantwortliche*r, Laserschutzbeauftragte*r. Die Forschungseinheiten informieren sich entweder selbstständig über die notwendigen Spezialfunktionen, Ausbildungen und Schulungen oder sie nutzen die Beratung seitens SGU.
Diese Sicherheitsfunktionen müssen je nach Tätigkeiten der Organisationseinheiten besetzt werden:
- Biosicherheitsverantwortliche*r (BSO)
- Gruppensicherheitsvertreter*in (GSV)
- Laborverantwortliche*r und Werkstattverantwortliche*r
- Sprengmeister*in
- Staplerfahrer*in
- Träger*in von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz; Höhenarbeiter*in
- Verantwortliche*r und Bediener*in für Krane, Anschlagmittel, Hubarbeitsbühnen
Kontakt:
- Gefahrgutbeauftragte*r
- (Gefahrgut-)Verpackungsbeauftragte*r
- Laserschutzbeauftragte*r (LSO)
- Strahlenschutzsachverständige*r (SSV)
- Verantwortliche*r für Pflanzen- und Holzschutzmittel
- Verantwortliche*r für Kältemittel
Kontakt:
Die Ausbildung zu den kursiv geschriebenen Sicherheitsfunktionen muss zwar bei zertifizierten Kursanbieter*innen stattfinden, die den Teilnehmenden nach bestandener Prüfung den Ausbildungsnachweis ausstellen. Zum Teil werden diese externen Kursanbieter aber an die ETH eingeladen, so dass das Angebot und die Administration zum Kursbesuch via SGU Training erfolgt.
Die Sicherheitsfunktions-Inhaber*innen besuchen zusätzlich alle für ihre Arbeit relevanten SGU-Sicherheitstrainings.
Des Weiteren brauchen die Spezialisten für ihre Arbeit regelmässige Weiterbildungen und Hinweise zu den ETH-internen Regelungen und zum aktuellen Stand der Technik. So wurden für einige Spezialfunktionen ergänzende ETH-interne Weiterbildungen eingerichtet, die periodisch stattfinden, z.B. die Seminare für die Biosicherheitsverantwortlichen.
Weitere Informationen sowie die nötigen Schulungen der folgenden Funktionen entnehmen Sie den entsprechenden Seiten.
- Biosicherheitsverantwortliche*r (BSO)
- Gruppensicherheitsvertreter*in (GSV)
- Laserschutzbeauftragte*r (LSO)
- Strahlenschutzsachverständige*r (SSV)