Fixlohn
Doktorierende, Postdoktorierende und wissenschaftliche Assistierende sind an der ETH Zürich üblicherweise mit Fixlohn angestellt.
Doktorierende
Der Fixlohn von Doktorierenden richtet sich nach einem der untenstehenden Ansätze (Standard, Ansatz 2, 3, 4 oder 5), welcher im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Bis im dritten Jahr erhöht sich der Lohn automatisch um die vorgegebenen jährlichen Schritte des jeweiligen Ansatzes. Ab dem vierten Jahr wird keine weitere Lohnerhöhung ausgerichtet.
Fixlöhne per 1. Januar 2025 (in CHF)
Wissenschaftliche Assistierende I
Der Fixlohn von wissenschaftlichen Assistierenden I erhöht sich bis im dritten Jahr automatisch in den vorgegebenen Schritten, siehe folgende Tabelle. Ab dem vierten Jahr erhalten sie keine weitere Lohnerhöhung.
Fixlöhne per 1. Januar 2025 (in CHF)
Postdoktorierende und wiss. Assistierende II
Der Fixlohn von Postdoktorierenden und wissenschaftlichen Assistierenden II erhöht sich bis im dritten Jahr automatisch in den vorgegebenen Schritten, siehe folgende Tabelle. Ab dem vierten Jahr erhalten sie keine weitere Lohnerhöhung.
Fixlöhne per 1. Januar 2025 (in CHF)
Im Ausnahmefall und je nach Vorgaben des Mittelgebers kann statt einem Fixlohn auch ein Pauschallohn vereinbart werden. Die Höhe des Lohns ist abhängig von den Mittelgebern bzw. den Projektmitteln und entnehmen Sie Ihrem Arbeitsvertrag.
Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die HR Beratung der ETH Zürich.