Fixlohn

Doktorierende, Postdoktorierende und wissenschaftliche Assistierende sind an der ETH Zürich üblicherweise mit Fixlohn angestellt.  

Im Ausnahmefall und je nach Vorgaben des Mittelgebers kann auch ein Pauschallohn vereinbart werden. Die Höhe des Lohns ist abhängig von den Mittelgebern bzw. den Projektmitteln und entnehmen Sie Ihrem Arbeitsvertrag.

Doktorierende

Der Fixlohn von Doktorierenden richtet sich nach einem der untenstehenden Ansätze (Standard, Ansatz 2, 3, 4 oder 5) und ist in Ihrem Arbeitsvertrag ersichtlich. Erhöhungen Ihres Lohns erfolgen bis im dritten Jahr in den vorgegebenen jährlichen Schritten Ihres Ansatzes. Ab dem vierten Jahr wird keine weitere Lohnerhöhung ausgerichtet.

Ansätze per 1. Januar 2024 (in CHF)

Wissenschaftliche Assistierende I

Der Fixlohn von wissenschaftlichen Assistierenden I richtet sich nach untenstehender Übersicht und wird automatisch bis im dritten Jahr in den vorgegebenen Schritten erhöht. Ab dem vierten Jahr erhalten Sie keine weitere Lohnerhöhung.

Ansatz per 1. Januar 2024 (in CHF)

Postdoktorierende und wiss. Assistierende II  

Der Fixlohn von Postdoktorierenden und wissenschaftlichen Assistierenden II richtet sich nach untenstehender Übersicht und wird automatisch bis im dritten Jahr in den vorgegebenen Schritten erhöht. Ab dem vierten Jahr erhalten Sie keine weitere Lohnerhöhung.

Ansatz per 1. Januar 2024 (in CHF)

Rechtlicher Hinweis Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die HR Beratung der ETH Zürich.

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