Quellensteuer

Das Einkommen von ausländischen Staatsangehörigen, die einen Wohnsitz in der Schweiz haben, sowie das von Grenzgänger:innen wird «an der Quelle» besteuert. Das bedeutet, die Steuer wird monatlich direkt vom Lohn abgezogen. Als Arbeitgeberin überweist die ETH Zürich die Steuern an die zuständige Steuerbehörde in der Schweiz.

Nicht quellensteuerpflichtig sind ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung C oder ausländische Staatsangehörige, dessen Partnerin oder Partner über die Schweizer Staatsbürgerschaft oder über die Niederlassung C verfügt. Diese Personen werden in der gemeinsamen ordentlichen Veranlagung besteuert.

Bitte beachten Sie:
Dies ist keine öffentliche Informationsstelle zum Thema Steuern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der Information von Mitarbeitenden und Studierenden der ETH Zürich und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die zuständige Behörde.