Ordentliche Veranlagung

Ordentliche Veranlagung für Schweizer Staatsangehörige

Mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder spätestens im Alter von 18 Jahren sind Schweizer Staatsangehörige in der Schweiz steuerpflichtig.

Steuererklärung

Jede steuerpflichtige Person erhält anfangs Jahr vom Steueramt eine Steuererklärung zugeschickt. Vom Arbeitgeber erhält der Arbeitnehmende anfangs Jahr den sogenannten Lohnausweis, der die im Vorjahr erhaltene Brutto- und Nettolohnsumme aufführt.

Die steuerpflichtige Person reicht per Ende März die Steuererklärung ein. Diese Selbstdeklaration muss wahrheitsgetreu und vollständig - auf Papier oder online - ausgefüllt werden. Für den satzbestimmenden Betrag sind Abzüge zugelassen, wie beispielsweise Aufwendungen für Berufsauslagen, Versicherungsbeiträge, Beiträge an die berufliche und individuelle Vorsorge, Sozialabzüge für Kinder und Einelternfamilie usw. Die Höhe dieser Abzüge variiert von Kanton zu Kanton erheblich.

Steuerrechnung

Die Steuern werden jährlich aufgrund der eingereichten Steuererklärung veranlagt und der steuerpflichtigen Person in Rechnung gestellt. Die Tarife für die Einkommenssteuer sind in fast allen Kantonen progressiv ausgestaltet, d.h. der Steuersatz erhöht sich mit steigendem Einkommen bis zum Erreichen einer bestimmten Grenze. Auch hier ist die Progression der Tarife von Kanton zu Kanton verschieden.

Verrechnungssteuer

Auf allen Zinsen aus Guthaben auf Schweizer Banken sowie auf allen Erträgen aus schweizerischen Wertpapieren wird eine 35-prozentige Verrechnungssteuer erhoben und von der Bank direkt vom Zinsguthaben abgezogen. Die Verrechnungssteuer wird auf Antrag zurückerstattet, nachdem die belasteten Wertschriftenerträge in der Steuererklärung deklariert wurden.

Bitte beachten Sie:

Dies ist keine öffentliche Informationsstelle zum Thema Steuern. Die Angaben auf dieser Seite dienen der Information von Mitarbeitenden und Studierenden der ETH Zürich und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die zuständige Behörde.

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