Öffnung der Gebäude ab 3. August
Die globale Zahl an Neuinfektionen erreicht Woche für Woche neue Höchstwerte. Dennoch sieht der Masterplan für die kommende Teilphase weitere Lockerungen vor. Ab Anfang August haben die ETH-Angehörigen wieder Zutritt zu sämtlichen Gebäuden der Hochschule.
Der Masterplan für die Teilphase vom 3. bis 30. August zeigt, dass die ETH Zürich weiterhin sehr behutsam vorgehen will – Spielräume, wo möglich und Grenzen, wo nötig. Im Zentrum steht die generelle Öffnung der Gebäude für ETH-Angehörige sowie für Besucherinnen und Besucher der Bibliothek, der Ausstellungen und Sammlungen sowie für Handwerker und Gäste von ETH-Angehörigen. Es gelten die gleichen Öffnungszeiten wie vor der Schliessung. Der allgemeinen Öffentlichkeit bleibt der Zutritt aber vorderhand noch verwehrt. Gebäude ohne Prüfungen können auf begründeten Antrag von Departementen oder Abteilungen geschlossen bleiben.
«Der August steht ganz im Zeichen der Sessionsprüfungen», erklärt Ueli Weidmann, Vizepräsident für Infrastruktur und Leiter der ETH-Covid-Taskforce. Die grössten Prüfungen konzentrieren sich zwar auf wenige Gebäude, doch verteilen sich die über 600 schriftlichen und 400 mündlichen Prüfungen auf viele weitere Örtlichkeiten. So ist die grundsätzliche Gebäudeöffnung eine Voraussetzung dafür, dass die Sessionsprüfungen unter möglichst transparenten und studierendenfreundlichen Umständen stattfinden können.
Studierendenarbeitsplätze frei zugänglich
Damit sich die Studierenden auf die Prüfungen vorbereiten können stehen ihnen in den Gebäuden die gleichen Arbeitsplatzbereiche zur Verfügung wie vor der Schliessung. Die Arbeitsplätze können ab 3. August ohne vorgängige Reservation belegt werden, aber deren Anzahl bleibt infolge der Abstandsregel weiterhin limitiert und wird jeweils vor Ort angegeben.
Schrittweise Rückkehr zu den Arbeitsplätzen
Im August werden die Mitarbeitenden allmählich an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. «Die Rückkehr in die Büros soll schrittweise und stets unter Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln erfolgen. Im August soll die Zusammenarbeit vor Ort sowie mit Kolleginnen und Kollegen im Homeoffice erprobt werden», sagt Weidmann. «Denn auch wenn wir voraussichtlich ab September wieder grundsätzlich an der ETH arbeiten, wird ein gewisser Anteil an Homeoffice auch dann unseren Arbeitsalltag prägen», führt er weiter aus.
Eine besondere Verantwortung kommt – so Weidmann – allen Vorgesetzten zu. Vorgesetzte müssen zusammen mit ihren Mitarbeitenden das schriftliche Schutzkonzept ihres Teams weiterentwickeln, aus dem hervorgeht, wie die Distanz-, Hygiene- und Lüftungsregeln eingehalten werden. Es müssen auch Regeln für Präsenz und Homeoffice vereinbart werden, die wahrscheinlich mindestens bis Ende Jahr gelten. Für Räume, in denen die Fläche keine gleichzeitige Präsenz aller Mitarbeitenden erlaubt, insbesondere für Grossraumbüros, muss das Papier auch einen Belegungs- bzw. Rotationsplan enthalten. Zudem sind individuelle Lösungen für Risikopersonen zu vereinbaren.
Zu besonderer Zurückhaltung bei der Rückkehr mahnt Weidmann die Mitarbeitenden im HIL-Gebäude auf dem Hönggerberg und im ONA-Gebäude in Oerlikon, weil da im August die grossen Prüfungen mit vielen Studierenden stattfinden: «Meiden Sie für Ihre Pausen jene Zeiten und Orte, an denen die Studierenden auf die Prüfung warten oder aus der Prüfung strömen».
Contact Tracing ermöglichen
«Angesichts der Belebung der Gebäude stehen wir vor der grossen Herausforderung, Ansammlungen von Personen zu vermeiden», sagt Weidmann und ruft alle ETH-Angehörigen auf, einen Beitrag zu leisten. Vor allem in den Korridoren der Gebäude und vor den Eingängen zu den Prüfungsräumen wie auch zu den grossen Verpflegungsstätten sei darauf zu achten, dass es nicht zu grösseren Personenansammlungen kommt.
Um die Nachvollziehbarkeit von engen betrieblichen Kontakten gewährleisten zu können, sind die Mitarbeitenden aufgerufen, möglichst in ihren Teams zu bleiben und Forschungsgruppen, sich nicht mit Kolleginnen und Kollegen anderer Gruppen zu mischen.
Listen mit Sitzungsteilnehmenden und Gästen führen
Bei Sitzungen ist der Leiter bzw. die Leiterin dafür verantwortlich, dass ein Protokoll mit einer Liste aller Teilnehmenden erstellt wird. In Labors und Werkstätten ist ein Logbuch für gelegentliche und ausserordentliche Belegungen zu führen. Und wer Besucherinnen oder Besucher an die ETH einlädt, hat eine Liste mit den Namen und Kontaktdaten zu erstellen. Schliesslich dürfen sich keine Gäste in Aufenthalts- und Pausenräumen aufhalten.
Diese Massnahmen sollen alle dazu beitragen, dass die engen Kontaktpersonen eindeutig benannt und isoliert werden können, falls jemand an der ETH an Covid-19 erkranken sollte. Zudem empfiehlt die Schulleitung allen ETH-Angehörigen eindringlich, als zusätzliches Tracing-Instrument die SwissCovid App zu nutzen.
Über den Umgang mit Krankheitsfällen, also wer wann wen zu informieren hat, welche Massnahmen ergriffen werden müssen und wie das Contact Tracing konkret abläuft, darüber informiert ein ausführliches Merkblatt der Abteilung Sicherheit, Umwelt und Gesundheit.
Anreise, Verpflegung und Sport
Für die Parkplätze an der ETH gelten ab 3. August wie bereits angekündigt wieder die üblichen Tarife. Bei der Anreise an die ETH ist aber weiterhin darauf zu achten, Selbst- und Fremdgefährdung möglichst klein zu halten. Dazu trägt die allgemeine Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln bei. Wer immer kann, soll aber zu Fuss, mit dem Fahrrad, dem Motorrad oder auch mit dem Auto an die ETH kommen.
Das Gastronomieangebot im Zentrum und auf dem Hönggerberg wird schrittweise ausgebaut. Aktuelle Informationen dazu sind der entsprechenden Webseite zu entnehmen. In den Wartebereichen zu den Gastronomiebetrieben ist zwingend eine Maske zu tragen, sofern sie sich in geschlossenen Gebäuden befinden. Die Maskenpflicht gilt auch für Warteschlangen im Freien, sofern die Abstandsregel (1.5m) nicht eingehalten werden kann.
Die Sportangebote des ASVZ können mit Einschränkungen gemäss dem Schutzkonzept des Sportverbands genutzt werden. Detaillierte Informationen zum Angebot finden sich auf der externe Seite ASVZ-Website.
Reisen ins und aus dem Ausland
Der Bund hat eine Liste von Ländern erstellt, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, die ständig aktualisiert wird. Damit verbunden gilt seit 6. Juli die Vorschrift: Wer aus einem solchen Land in die Schweiz einreist, muss sich für externe Seite zehn Tagen in Quarantäne begeben. Diese Regelung betrifft selbstverständlich auch ETH-Angehörige, die an der ETH zudem weitere vier Tage eine Hygienemaske tragen müssen.
Wer wissentlich in ein Risikoland einreist und bei der Rückkehr die Arbeit während der Quarantäne nicht im Homeoffice verrichten kann, muss für die Sollarbeitsstunden das Zeitguthaben einsetzen. Für detaillierte Informationen können sich ETH Angehörige in diesem Fall an die Personalverantwortlichen wenden.
«Reisen in Länder, die sich auf der Liste befinden, sind wenn immer möglich zu unterlassen», warnt Taskforce-Leiter Weidmann. Bei Dienstreisen sei in jedem Fall eine sorgfältige Abwägung von Nutzen und Risiko erforderlich. Nicht verschiebbare Dienstreisen in Risikoländer müssen in jedem Fall von der vorgesetzten Person bewilligt werden, und es darf niemand zu einer solchen Reise gezwungen werden. Auch Studierenden, die ein Auslandspraktikum oder Gaststudium planen, rät die Schulleitung von Reisen in solche Länder dringend ab und appelliert an ihr Verantwortungsbewusstsein.
Vor einer besonderen Situation stehen neue Mitarbeitende, die aus einem dieser Länder anreisen, um ihre Arbeit an der ETH aufzunehmen. Hier haben die vorgesetzten Personen sicherzustellen, dass sie die zehntägige Quarantäne einhalten, dass die betroffenen Personen einen geeigneten Aufenthaltsort für die Quarantäne haben und dass sie während dieser Zeit gut versorgt werden.
Ausblick auf die Teilphase ab September
«Die Länderliste zeigt exemplarisch, wie schnell sich die Situation ändern kann», gibt Weidmann zu bedenken. Deshalb wird die Taskforce weiterhin schnell reagieren, falls sich Massnahmen aufdrängen. Dafür hat die Schulleitung ergänzend zum Masterplan einen Plan B abgesegnet, der in einem separaten Bericht vorgestellt wird.
Während im August die Prüfungen oberste Priorität geniessen, gilt ab September die Aufmerksamkeit dem Herbstsemester. Ausserdem werden sich die Gebäude durch die Rückkehr der Mitarbeitenden weiter beleben. Hinzu kommen Veranstaltungen, die bis Ende August generell untersagt bleiben. Hier dämpft Weidmann die Erwartungen: «Wir rechnen mit einem grossen Ansturm an Anfragen für den Herbst, gleichzeitig stehen uns wegen Lehrveranstaltungen, die sich teils in den Abend erstrecken, weniger Räume zur Verfügung, die ausserdem über eingeschränkte Kapazitäten verfügen.»
Die Veranstaltungen werden daher priorisiert. An erster Stelle werden solche bewilligt, die für die ETH als Ganzes von grosser Bedeutung sind. Dann folgen Veranstaltungen aus dem Akademischen Kalender, etwa Einführungs- und Abschiedsvorlesungen, und Veranstaltungen mit Bezug zum Wissenstransfer. Erst dann ist an öffentliche Anlässe und Veranstaltungen von Partnern der ETH zu denken. «Es wird Enttäuschungen geben, doch wir sind froh, wenn wir ab September überhaupt wieder Veranstaltungen durchführen können», resümiert Weidmann.