Zurück ins Homeoffice und nur noch akademische Veranstaltungen
Ab Montag gilt für Mitarbeitende der ETH Zürich wieder Homeoffice-Pflicht. Die meisten Gebäude sind nur noch mit ETH-Karte zugänglich und stehen nur noch für akademische Veranstaltungen offen. Das Herbstsemester mit der Prüfungssession kann wie geplant in Präsenz zu Ende geführt werden.
Nach den jüngsten Beschlüssen des Bundesrates passt die ETH Zürich ihre Corona-Regeln an. Die Massnahmen treten ab Montag, 20. Dezember in Kraft. Der Masterplan wird im Laufe der Woche aktualisiert und auf der Corona-Website aufgeschaltet.
Homeoffice wieder Pflicht
Nachdem die ETH das Homeoffice bereits auf Anfang Dezember verstärkt hat, gilt nun ab Montag, dass alle Mitarbeitenden wieder grundsätzlich zuhause arbeiten müssen. Davon ausgenommen sind Personen, die ihre Arbeit aus betrieblichen Gründen nicht im Homeoffice verrichten können. Ausnahmen gelten etwa für die experimentelle Lehre und Forschung, Kooperationen mit der Industrie, Spin-Off-Firmen, Werkstätten, Schalterdienste und für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Lehre und Prüfungsbetrieb. Aber auch Lernende und ihre Betreuungspersonen dürfen weiterhin vor Ort arbeiten. Dabei gilt die generelle Maskenpflicht, sobald sich mehr als eine Person in einem Raum befindet. Es ist dafür zu sorgen, dass möglichst wenig Personen gleichzeitig anwesend sind.
Herbstsemester wird zu Ende geführt
Was die Lehre angeht, so ermöglichen die Beschlüsse des Bundesrates, das Herbstsemester 2021 nach den geltenden Regeln (3G: geimpft, genesen oder getestet plus Maskenpflicht) in Präsenz zu Ende zu führen. Die Zertifikatspflicht gilt auch für Semesterleistungen in Lehrveranstaltungen, auch wenn diese in Form einer Prüfung durchgeführt werden.
Dozierende können Semesterendprüfungen wie geplant remote oder in Präsenz durchführen. Die Mitte Januar beginnenden Aufnahmeprüfungen sowie die Prüfungssession Winter 2021/22 werden in Präsenz durchgeführt.
Für die Semesterend- und Aufnahmeprüfungen ist neu ein Zertifikat erforderlich. Ob für die Prüfungssession Winter 2021/22 ebenfalls ein Zertifikat notwendig sein wird, kann erst im Januar beurteilt werden.
«Schulleitung und Corona-Krisenstab setzen alles daran, wiederum ein Semester mit möglichst viel Präsenzunterricht zu ermöglichen.»Vizepräsident und Leiter des Krisenstabs, Ulrich Weidmann
Ob das Frühjahrssemester ab 21. Februar 2022 wie geplant in Präsenz stattfinden kann, hängt von weiteren Entscheiden des Bundes oder des Kantons Zürich ab. «Schulleitung und Corona-Krisenstab setzen alles daran, wiederum ein Semester mit möglichst viel Präsenzunterricht zu ermöglichen», betont Vizepräsident Ulrich Weidmann, Leiter des Krisenstabs. Denn es habe sich klar gezeigt, dass Hochschulen mit ihren strengen Schutzkonzepten nicht zu den Treibern der Pandemie gehörten.
Testen wird noch wichtiger
Wie bisher wird der Zugang zur Präsenzlehre für ETH-Angehörige ohne Zertifikat durch das ETH-eigene Testprogramm CoVMass sichergestellt, welches montags durch die beiden Antigen-Schnelltest-Center im Hauptgebäude und am Hönggerberg ergänzt wird. Informationen zu beiden Testangeboten finden sich ebenfalls auf der Corona-Webseite. Wir empfehlen auch ETH-Angehörigen, welche aus betrieblichen Gründen vor Ort arbeiten müssen, unabhängig von ihrem Impfstatus einmal pro Woche einen Speicheltest bei CoVMass abzugeben.
Gebäude werden geschlossen
Mit der Homeoffice-Pflicht werden viele Büros und Verwaltungsgebäude weitgehend leer stehen. Deshalb hat die Schulleitung entschieden, aus Sicherheitsgründen die Gebäude generell zu schliessen. Davon ausgenommen sind das Hauptgebäude mit der Bibliothek und den Schaltern des Rektorats, die Räumlichkeiten des ASVZ sowie bis 24. Dezember 2021 alle Gebäude, in denen Lehrveranstaltungen oder Prüfungen stattfinden, also auch das HIL mit der Baubibliothek. Der Zutritt zu den anderen Gebäuden ist mit der ETH-Karte (und Zutrittscode) gewährleistet.
«Wir bedauern ausserordentlich, dass diese Verschärfungen notwendig wurden, denn wir wissen, dass die Pandemie inzwischen vielen ETH-Angehörigen an den Nerven zehrt.»Ueli Weidmann
Verpflegung, Sport und Veranstaltungen
Die Einführung der Homeoffice-Pflicht stellt die Gastrobetriebe vor grosse Herausforderungen. Sie werden ihr Angebot im Zentrum und auf dem Hönggerberg reduzieren müssen. Jeweils aktuelle Informationen zum Verpflegungsangebot können der Gastrowebsite entnommen werden.
Der ASVZ kann aufgrund der aktuellen Regelungen seinen Betrieb aufrechterhalten. Allerdings werden neu nur Mitglieder zugelassen, die geimpft oder genesen sind (2G). Zudem gilt überall eine Maskentragpflicht, auch während des Trainings. Möglicherweise müssen deshalb einzelne Angebote abgesagt werden. Aktuelle Informationen finden sich auf der externe Seite ASVZ-Website.
Ab 20. Dezember sind drinnen und draussen nur noch akademische Veranstaltungen ohne Vorort-Catering und nach den neuen Vorgaben des Bundes (2G) erlaubt. Verpflegung ist in diesen Fällen nur in den Gastrobereichen und sitzend zulässig. «Damit reagieren wir auf die kritische Pandemie-Situation», erklärt Ulrich Weidmann diese Massnahme. Auch geplante Weihnachtsanlässe in den Gebäuden der ETH Zürich dürfen aufgrund der verschärften Situation nicht mehr stattfinden. Die Schulleitung fordert die Vorgesetzten auf, bei extern geplanten Weihnachtsanlässen in der letzten Woche vor Weihnachten grösste Zurückhaltung walten zu lassen.
Neues Regime vorerst bis zum 24. Januar
Im Einklang mit den Beschlüssen des Bundesrats gelten diese Massnahmen vorerst bis zum 24. Januar 2022. «Wir bedauern ausserordentlich, dass diese Verschärfungen notwendig wurden, denn wir wissen, dass die Pandemie inzwischen vielen ETH-Angehörigen an den Nerven zehrt», kommentiert Weidmann. Er ruft insbesondere Führungspersonen auf, den Kontakt mit ihren Mitarbeitenden aufrecht zu erhalten. «Zumindest digital, aber auch mal in Präsenz bei einem gemeinsamen Spaziergang oder Kaffee, wenn das die räumlichen Distanzen zulassen», führt er aus.
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