Differenzierte Abkehr von der generellen Maskenpflicht

Die Corona-Situation entspannt sich weiter. Nach den Entscheiden des Bundesrates hat auch die Schulleitung weitere Lockerungen beschlossen. Die Änderungen betreffen vor allem die Maskentragepflicht, die in Aussenräumen aufgehoben und in Innenräumen partiell gelockert wird. Auch Veranstaltungen und Sportaktivitäten sind wieder breiter möglich.

Vergrösserte Ansicht: BAG Impfkampagne
Die ETH Zürich lockert die Corona-Massnahmen. In Räumen, die zu klein und zu dicht belegt sind, bleibt die Maskenpflicht aber bestehen. (Bild: ETH Zürich)

Im Gleichschritt mit den Lockerungen des Bundesrates hat die Schulleitung auf Antrag des Krisenstabs entschieden, auch an der ETH Zürich weitere Lockerungen vorzunehmen und hat die Eckwerte für den neuen Masterplan verabschiedet. Dieser wird in den nächsten Tagen finalisiert und am nächsten Dienstag aufgeschaltet. Die Lockerungen treten bereits ab Samstag 26. Juni 2021 in Kraft und sind bis mindestens Mitte August gültig. Vorgesehen sind unter anderem eine differenzierte Abkehr von der generellen Maskentragepflicht und eine Erlaubnis für Apéros im Aussenraum.

Maskenfrei in Aussenräumen

Wer sich an der ETH Zürich in den Aussenbereichen bewegt, muss ab morgen Samstag keine Maske mehr tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt aber weiterhin. Wo enge Kontakte nicht vermieden werden können (z.B. beim Anstehen vor Food-Ständen), soll weiterhin eine Maske getragen werden.

«Mit diesen Lockerungen gewinnen wir ein Stück Freiheit zurück», kommentiert der Leiter des ETH-Krisenstabs, Ulrich Weidmann den Schritt. Um gleich daran zu erinnern, dass es nun umso wichtiger sei, die Abstandsregel einzuhalten. Auch die Hygieneregeln (Hände waschen oder desinfizieren) gelten weiterhin als wichtige und notwendige Massnahmen gegen eine Ausbreitung des Coronavirus.

Erleichterung der Maskenpflicht in Innenräumen

Etwas differenzierter sind die Regeln für das Maskentragen in Innenräumen. Hier darf am Arbeitsplatz beziehungsweise am Studierenden-Arbeitsplatz die Maske abgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Abstandsregeln von 1,5 Metern Minimaldistanz und die Flächenregel von mindestens 10 Quadratmetern Bürofläche pro Person eingehalten werden. Die Vorgesetzten können je nach räumlichen Gegebenheiten das Maskentragen vorschreiben.

Wer sich in den Gebäuden bewegt, muss eine Maske tragen. Das Gleiche gilt für Besprechungen, Sitzungen oder beim Kontakt mit Kundinnen oder Kunden – auch wenn die Abstands- und Flächenregeln eingehalten werden. Ausnahmsweise können bei kleinen Sitzungen im gegenseitigen Einvernehmen die Masken abgelegt werden.

«Die Pandemie ist noch nicht vorbei, noch sind nicht alle vollständig geimpft und es gibt Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen. Deshalb sollten wir jetzt in der Frage des Tragens von Masken tolerant sein, miteinander sprechen und allfällige Ängste von Kolleginnen und Kollegen ernst nehmen. Lieber einmal zu viel die Maske tragen anstatt einmal zu wenig», sagt Ulrich Weidmann. Besonders gefährdete Personen suchen nach Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt im Gespräch mit ihren Vorgesetzten nach einer Lösung (z.B. Einzelbüro, Homeoffice).

Schutzkonzept Lehre wird vereinfacht

In der Lehre ermöglichen die Lockerungen, das geltende Schutzkonzept FS21 zu vereinfachen. Lehrveranstaltungen können grundsätzlich wieder physisch stattfinden. Nach der sicheren und erfolgreichen Durchführung der letzten zwei Prüfungssessionen werden auch die Prüfungen in der zweiten Augusthälfte vor Ort und voraussichtlich mit vergleichbaren Schutzmassnahmen wie in den letzten Sessionen stattfinden. Das Rektorat wird spätestens Anfang August unter anderem über die Durchführung der Sessionsprüfungen informieren.

Homeoffice-Empfehlung bleibt, aber…

Dank des eigenen Testprogramms hat die ETH Zürich schon seit 7. Juni eine Homeoffice-Empfehlung und keine Homeoffice-Pflicht. Daran wird nichts verändert. Es gilt weiterhin, dass ins Büro kommen darf, wer besser oder produktiver in den Räumen der ETH arbeitet. Die anstehende Ferienzeit wird dafür sorgen, dass die Belegung der Büros und Labore tendenziell nicht zu dicht ist. Vorgesetzte haben dafür zu sorgen, dass die Abstands- und Flächenregeln eingehalten werden. Sie dürfen ihre Mitarbeitenden nur dann zur Arbeit vor Ort anhalten, wenn dies betrieblich notwendig ist.

Wer regelmässig mindestens einen Tag pro Woche vor Ort arbeitet und nicht bereits vollständig geimpft oder genesen ist, hat die Gelegenheit, sich einmal pro Woche testen zu lassen. Er oder sie kann regelmässig im Rahmen des CoVMass-Testprogramms der ETH einen PCR-Speicheltest machen; alternativ kann auch ein Antigen-Schnelltest in einer Apotheke gemacht werden.

… Rückkehr an den Arbeitsplatz wird vorbereitet

Das Angebot, für einzelne Tage an die ETH zurückzukehren, kann auch als Wieder-Eingewöhnung für die Zukunft betrachtet werden. Denn: «Wir sollten uns allmählich konkreter mit dem Gedanken befassen, dass wir nach den Sommerferien in einen regulären Arbeitsmodus zurückkehren dürfen», sagt Ulrich Weidmann. Und weiter: «Um gut für diesen Moment gerüstet zu sein, sollten sich alle Vorgesetzten mit ihren Teams überlegen, wie sie diesen Prozess der Rückkehr am besten gestalten.»

Apéros draussen wieder möglich

Lockerungen sind im neuen Masterplan auch für die Gastronomie vorgesehen. Für Verpflegungsangebote in den Innen- und Aussenbereichen der ETH-Gastrobetriebe entfällt die maximale Personenzahl pro Tisch. In Einklang mit den Regeln des Bundes dürfen Getränke und Speisen in Aussenräumen auch wieder stehend eingenommen werden. Wer ausserhalb der Gastrobetriebe im Aussenraum auf dem Campus einen Apéro organisieren möchte, richtet ein Gesuch an die Bewilligungsstelle der ETH Zürich.

In den Innenräumen bleiben Apéros aufgrund der noch immer bestehenden Ansteckungsgefahr verboten. Möglich ist dagegen z.B. ein Umtrunk im Sitzen im Rahmen der Angebote der Verpflegungsanbieter der ETH.

Nachdem der Bundesrat auch die Regeln für Durchführung von Veranstaltungen gelockert hat, passt auch die ETH ihre Praxis der Bewilligung von Veranstaltungen an. Details dazu sind ab Dienstag der entsprechenden Webseite der Abteilung Services zu entnehmen. Auch das Sportangebot des ASVZ ist wieder hochgefahren worden. Auch hier sind die Details der externe SeiteASVZ-Webseite zu entnehmen.

Lockerungen auch beim Reisen

Wichtigste Neuerung beim Reisen ist die Reduktion der Risikoliste des BAG, die neu nur noch Staaten und Gebiete enthält, in denen für die Schweiz besorgniserregende Virusvarianten zirkulieren.  Dies stellt eine allgemeine Erleichterung für Reisen dar. Nach wie vor sind aber alle ETH-Angehörigen aufgefordert, die Notwendigkeit einer Auslandreise sorgfältig abzuwägen.

Ein Schritt vorwärts

 «Mit dem teilweisen Wegfall der Maskenpflicht und den weiteren Lockerungen machen wir einen Schritt in Richtung Normalität, wie wir sie vor Corona kannten – trotz der Einschränkungen, die wir noch gewärtigen», fasst Ulrich Weidmann die Situation zusammen. Und er hofft, dass sich die Schritte als nachhaltig herausstellen: «Die Lage ist immer noch labil, wenn wir an neue Varianten des Virus denken oder die bevorstehende kältere Jahreszeit» Deshalb gelte es, acht- und wachsam zu bleiben.

Der Krisenstab beobachtet die Lage weiterhin aufmerksam. Nächste Öffnungsschritte sind auf die Zeit nach den Sommerferien zu erwarten. Um alle bestmöglich vor dem Coronavirus zu schützen, empfiehlt die Schulleitung allen ETH-Angehörigen, denen dies möglich ist, die Covid-19-Impfung zu machen.

Neuer Masterplan

Der neue Masterplan in der Version 3.4.4 wird im Laufe der nächsten Woche finalisiert und auf der dann auch aktualisierten Corona-Webseite aufgeschaltet.

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