Gerichtsentscheid zur Kündigung einer ETH-Professorin

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Kündigung einer Professorin der ETH Zürich überprüft und kommt zum Schluss, dass diese weder missbräuchlich noch geschlechterdiskriminierend sei. Die Schulleitung der ETH Zürich nimmt zu diesem Urteil Stellung.

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