Gerichtsentscheid zur Kündigung einer ETH-Professorin
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Kündigung einer Professorin der ETH Zürich überprüft und kommt zum Schluss, dass diese weder missbräuchlich noch geschlechterdiskriminierend sei. Die Schulleitung der ETH Zürich nimmt zu diesem Urteil Stellung.
Die ETH Zürich nimmt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das noch ans Bundesgericht weitergezogen werden kann, zur Kenntnis.
Für die Schulleitung ist die Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts zentral, dass die ausgesprochene Kündigung «weder missbräuchlich noch geschlechterdiskriminierend» war. Sie kann die gerichtliche Kritik an gewissen Versäumnissen der Hochschule nachvollziehen.
Die Schulleitung hat im März 2019 ein umfangreiches Massnahmenpaket zur Verbesserung der Führungs- und Betreuungssituation an der ETH Zürich lanciert. Seither wurden unter anderem die Prozesse im Umgang mit Konfliktsituationen verbessert, flächendeckend die Zweitbetreuung von Doktorierenden eingeführt und ein neuer Schulleitungsbereich geschaffen, der die Entwicklung von Führungskompetenzen vorantreibt.
Die ETH Zürich wird analysieren, ob sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zusätzliche Erkenntnisse zur Verbesserung ihrer Prozesse ergeben.