Lohnanpassungen bei wissenschaftlicher Assistenz

Gute Neuigkeiten für die Doktorierenden: Die Schulleitung löst die bisherige Koppelung ihrer Löhne an den Schweizerischen Nationalfonds. Doktorierende, Postdoktorierende sowie wissenschaftliche Assistenz I und II erhalten somit den vom ETH-Rat für 2024 definierten Teuerungsausgleich. Ausserdem steigt der Standardansatz bei den Doktorierenden um insgesamt 5 Prozent.

ETH-Hauptgebäude

Wir erinnern uns: Ende 2022 war unklar, ob die Doktorierenden der ETH Zürich, wie die anderen ETH-Mitarbeitenden, im neuen Jahr einen Teuerungsausgleich erhalten würden. Hintergrund: Diese Löhne orientieren sich am Schweizerischen Nationalfonds SNF – doch der SNF hatte sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu einer möglichen Lohnanpassung geäussert (vgl. Intern aktuell vom 19.12.2022).

Ein paar Wochen später bestätigte der SNF, dass das von ihm finanzierte Forschungspersonal ab 1.3.2023 einen Teuerungsausgleich von 2.5 % erhält. Auch die ETH-Schulleitung stimmte dieser Erhöhung zu – im Wissen jedoch, dass das Problem damit auf die Dauer nicht gelöst war. Dies soll sich nun ändern: Neu sind die Löhne der wissenschaftlichen Assistenz (Doktorierende und Postdoktorierende) nicht mehr an den SNF gekoppelt. Fürs Jahr 2024 bedeutet dies: Auch diese ETH-Mitarbeitenden erhalten den vom ETH-Rat beschlossenen Teuerungsausgleich. Dieser dürfte Anfang Dezember 2023 vom ETH-Rat bekannt gegeben werden. Die daraus entstehenden Mehrkosten für die Departemente werden durch zentrale Abtretungen finanziert.

Standardansatz wird angehoben

Und es gibt noch weitere gute Neuigkeiten: Der Standardansatz bei den Doktorierenden wird (inkl. Teuerungsausgleich) um 5.0 % angehoben. Dieser stellt mit bislang 48'216 CHF im ersten Jahr den tiefsten Lohnansatz unter Doktorierenden dar (vgl. Grafik unten). Der Ansatz orientierte sich bisher am SNF und blieb seit 2014 unverändert.

Auflistung der Doktorierendenlöhen 2023 und 2024
Lohnansätze der Doktorierenden im Standardansatz

«Die Schulleitung ist sich bewusst, dass der Standardansatz seit geraumer Zeit nicht erhöht wurde und möchte diesem Umstand entgegenwirken. Rund ein Drittel all unserer Doktorierenden wird nach diesem Ansatz bezahlt. Mit der Erhöhung um 5% möchten wir diese Mitarbeitenden im aktuell anspruchsvollen finanziellen Umfeld unterstützen», so Julia Dannath, Vizepräsidentin für Personalentwicklung und Leadership.

«Wir sind der Schulleitung sehr dankbar für dieses Zeichen der Unterstützung für die Doktorierenden», so Charles Ledoux, Präsident der Mittelbauvereinigung AVETH. «Die Lebensbedingungen der Doktorierenden mit dem Standardansatz sind schwierig, besonders bei jenen mit Familie. Gründe sind u.a. die hohen Mieten, Transportkosten, hohe Kosten für die externe Kinderbetreuung und der fehlende Teuerungsausgleich von 2015 bis 2022. Jede Form der Hilfe ist daher höchst willkommen.»

Höherer Stundenlohn für Hilfsassistierende

Bereits im September dieses Jahres hob das Rektorat den Lohnansatz für Hilfsassistierende von bisher 28 Franken auf 30.70 Franken pro Stunde an. Der neue Ansatz gilt ab dem Frühlingssemester 2024, also ab 1. Februar 2024.

Arbeitsgruppe wird fortgeführt

Um langfristige Lösungen dafür zu finden, wie die ETH in Zukunft ihr Lohnmodell aufstellen soll, berief Vizepräsidentin Julia Dannath im Januar 2023 eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus den Departementen und der AVETH ein. Die Gruppe führt ihre Arbeit 2024 fort und möchte weitere Optionen für das Lohnsystem für Doktorierende und Postdoktorierende aufzeigen.

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