Offizielle Errichtung des Personalausschusses
In Mitten dieser von Neuorientierung geprägten Phase und der allgegenwärtigen Diskussion zur Frage der Mitsprache und Mitbestimmung wurde am 6. November 1969 ein Antrag zur Schaffung eines Personalausschusses an der ETH Zürich eingereicht.
Dieser Antrag führte dazu, dass im Folgejahr eine offizielle Abstimmung unter dem gesamten Personal durchgeführt wurde. Stimmberechtigt waren Beamte im Sinne des Beamtengesetzes sowie volljährige Angestellte.
An der Abstimmung nahmen 488 Personen teil. Dabei erklärte sich mit 419 Ja-Stimmen die Mehrheit mit dem Antrag einverstanden.
Im November 1970 wurden sodann die ersten sieben Mitglieder des Personalausschusses gewählt:
- Elisabeth Bührer
- Josef Häfliger
- Hans Hotz
- Arthur Kihm
- Friedrich Lenggenhager
- Willi Rüttener
- Erich Widmer
Im Januar 1971 war es dann soweit und der Personalausschuss der ETH Zürich nahm offiziell seine Arbeit auf.