Kantonswechsel in der Schweiz
Für Studierende, die bereits in der Schweiz wohnen und für ihr Studium den Kanton wechseln.
Hinweis: Studierende, die unter der Woche in Zürich wohnen, ihren Hauptwohnsitz aber in einem anderen Kanton beibehalten, können sich als Wochenaufenthalter innerhalb von 14 Tagen anmelden. Es ist kein Kantonswechsel erforderlich.
Bitte beachten Sie die Krankenkassen-Informationen bezüglich Kantonswechsel.
Die Aufenthaltsbewilligung für Nicht-EU/EFTA-Bürger:innen ist nur für den Kanton gültig, der sie ausgestellt hat.
Um den Kantonswechsel zu beantragen, müssen dem Migrationsamt des Kantons Zürich über das externe Seite Online-Kontaktformular mehr oder weniger die gleichen Unterlagen wie für visumspflichtige Studierende eingereicht werden (inkl. finanzieller Nachweis).
- Kurzes Begleitschreiben (Betreff: «Gesuch um Kantonswechsel») aus dem hervorgeht, warum Sie nach Zürich ziehen müssen
- Pass
- Kopie/Scan der Aufenthaltsbewilligung des aktuellen Wohnkantons
- Mietvertrag
- Download Erweiterte Immatrikulationsbestätigung (PDF, 161 KB)
- Finanzieller Nachweis CHF 21'000 auf eigenem Bankkonto
- Zusätzliche Dokumente oder Informationen können nach Einreichung des Gesuches verlangt werden.
Sobald Sie die Bewilligung des Migrationsamtes des neuen Kantons erhalten haben, können Sie sich bei Ihrer bisherigen Wohngemeinde abmelden.
Nach Ankunft müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Personenmeldeamt oder Gemeindeamt ihres neuen Wohnsitzes anmelden. externe Seite Informationen für die Stadt Zürich.
Ihre Aufenthaltsbewilligung ist für die ganze Schweiz gültig. Ein Gesuch um Bewilligung eines Kantonswechsels ist nicht nötig. Studierende aus EU-/EFTA-Länder können sich direkt beim Personenmeldeamt oder Gemeindeamt ihres neuen Wohnsitzes innerhalb von 14 Tagen anmelden. externe Seite Informationen für die Stadt Zürich.
Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die entsprechenden Behörden.