Lohn
Für die Festsetzung des Lohnes ist die HR Beratung zuständig.
Die folgenden Seiten richten sich weitgehend an Doktorierende und Postdoktorierende. Andere Mitarbeitende finden nähere Angaben im Staffnet unter Lohn.
Doktorierende sind mit einem Fixlohn angestellt. Sie erhalten auf der ersten Stufe der Laufbahn einen festgelegten Anfangslohn, 1. Jahr. Dieser Lohn wird automatisch nach einem Jahr in den vorgegebenen Schritten erhöht, 2. Jahr und 3. Jahr. Ab dem vierten Jahr wird keine Lohnerhöhung mehr ausgerichtet.
Fixlöhne per 1.1.2024 (in CHF)
Anhebung per 1.1.2025: neue Fixlöhne (in CHF)
Seit 1. Juli 2020 besteht bei neueintretenden Doktorierenden mit Stipendium eine Aufstockungspflicht auf die unterste Salärstufe (Ansatz Standard), welche nicht unterschritten werden darf. Zudem ist eine Lohnentwicklung vorzusehen.
Pauschallohn (in Ausnahmefällen)
Je nach Vorgaben des Geldgebers kann auch ein Pauschallohn vereinbart werden. Die Höhe des Lohnes ist abhängig vom Geldgeber. Ein Pauschallohn wird monatlich in 12 Teilen ausbezahlt. Pauschallöhne müssen aktiv angepasst werden. Sie werden erhöht, wenn es die Projektmittel erlauben.
Weiterführende Informationen
Wissenschaftliche Assistenz I sind mit einem Fixlohn angestellt. Sie erhalten auf der ersten Stufe der Laufbahn einen festgelegten Anfangslohn, 1. Jahr. Dieser Lohn wird automatisch nach einem Jahr in den vorgegebenen Schritten erhöht, 2. Jahr und 3. Jahr. Ab dem vierten Jahr wird keine Lohnerhöhung mehr ausgerichtet.
Fixlöhne per 1.1.2024 (in CHF)
Anhebung per 1.1.2025: neue Fixlöhne (in CHF)
Pauschallohn (in Ausnahmefällen)
Je nach Vorgaben des Geldgebers kann auch ein Pauschallohn vereinbart werden. Die Höhe des Lohnes ist abhängig vom Geldgeber. Ein Pauschallohn wird monatlich in 12 Teilen ausbezahlt. Pauschallöhne müssen aktiv angepasst werden. Sie werden erhöht, wenn es die Projektmittel erlauben.
Weiterführende Informationen
Postdoktorierende / Wissenschaftliche Assistenz II sind mit einem Fixlohn angestellt. Sie erhalten auf der ersten Stufe der Laufbahn einen festgelegten Anfangslohn, 1. Jahr. Dieser Lohn wird automatisch nach einem Jahr in den vorgegebenen Schritten erhöht, in das 2. Jahr und 3. Jahr. Ab dem vierten Jahr wird keine Lohnerhöhung mehr ausgerichtet.
Fixlöhne per 1.1.2024 (in CHF)
Anhebung per 1.1.2025: neue Fixlöhne (in CHF)
Pauschallohn (in Ausnahmefällen)
Je nach Vorgaben des Geldgebers kann auch ein Pauschallohn vereinbart werden. Die Höhe des Lohnes ist abhängig vom Geldgeber. Ein Pauschallohn wird monatlich in 12 Teilen ausbezahlt. Pauschallöhne müssen aktiv angepasst werden. Sie werden erhöht, wenn es die Projektmittel erlauben.
Weiterführende Informationen
Für andere Funktionen in Wissenschaft oder Support
Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die HR Beratung der ETH Zürich.