Anstellung
Die Anstellungsbedingungen richten sich nach dem Bundespersonalgesetz, der Personalverordnung des ETH-Bereichs und der Verordnung über das Wissenschaftliche Personal.
Die folgenden Seiten richten sich weitgehend an Doktorierenden und Postdoktorierende. Andere Mitarbeitende finden nähere Angaben unter Anstellung und Lohn.
Anstellung: Das Anstellungsverhältnis wird mit einem Einzelarbeitsvertrag geregelt, der von Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Human Resources) unterzeichnet wird.
Vertragsdauer:
- Befristetes Anstellungsverhältnis
- Die maximale Anstellungsdauer beträgt sechs Jahre.
- Erstvertrag beträgt mindestens achtzehn Monate (ab 1.1.2022)
- Folgeverträge dauern mindestens zwölf Monate (ab 1.1.2022)
- Im Abschlussjahr ist eine Vertragsdauer von mindestens drei Monaten möglich (ab 1.1.2022)
- Für NICHT-EU-/ EFTA-Staatsangehörige darf der gesamte Studienaufenthalt in der Schweiz nicht länger als 8 Jahre dauern. Diese Dauer schliesst die Zeit für Studium, Doktorat und Postdoktorat in der Schweiz ein.
Beschäftigungsgrad:100%.
Probezeit: 3 Monate, sofern vertraglich festgehalten.
Aufgabenbereich: Wird in der Stellenbeschreibung festgehalten.
Kündigungsfrist: Ein befristetes Anstellungsverhältnis endet mit Ablauf der definierten Vertragsdauer. Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages ist im gegenseitigen Einvernehmen von Mitarbeiter/-in und Vorgesetzten möglich.
Lohn: Informationen zu Lohnfestsetzung und -auszahlung
Anstellung: Das Anstellungsverhältnis wird mit einem Einzelarbeitsvertrag geregelt, der von Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Human Resources) unterzeichnet wird.
Vertragsdauer: Befristetes Anstellungsverhältnis. Die maximale Anstellungsdauer beträgt sechs Jahre, inklusive der Zeit als Doktorand/-in an der ETH.
Für NICHT-EU-/ EFTA-Staatsangehörige darf der gesamte Studienaufenthalt in der Schweiz nicht länger als 8 Jahre dauern. Diese Dauer schliesst die Zeit für Studium, Doktorat und Postdoktorat in der Schweiz ein.
Probezeit: 3 Monate, sofern vertraglich festgehalten.
Aufgabenbereich: Wird in der Stellenbeschreibung festgehalten.
Kündigungsfrist: Ein befristetes Anstellungsverhältnis endet mit Ablauf der definierten Vertragsdauer. Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages ist im gegenseitigen Einvernehmen von Mitarbeiter/-in und Vorgesetzten möglich.
Lohn: Informationen zu Lohnfestsetzung und -auszahlung
Weitere Informationen zu den Anstellungsbedingungen
Für andere Funktionen in Wissenschaft oder Support
Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte Human Resources der ETH Zürich.