Gesuch stellen: Spitzensport
Zur Vereinbarkeit von Studium und Spitzensport können Flexibilisierungsmassnahmen vereinbart werden. Dies wird mittels Gesuch auf Anerkennung des Status Spitzensportler:in sowie Gesuch um Ausnahmeregelungen beantragt. Hier finden Sie Informationen zum Vorgehen.
Was sind Ausnahmeregelungen?
Unter Ausnahmeregelungen im Kontext von Studium und Spitzensport fallen definierte Massnahmen, die zum Ziel haben, die Vereinbarkeit von Studium und Spitzensport zu ermöglichen. Diese Anpassungen sind keine Lernzielanpassungen. Lern- und Prüfungsinhalte bleiben gleich.
Wer hat Anspruch auf Flexibilisierungsmassnahmen des Studiums?
Anspruch auf Anerkennung des Status Spitzensport haben Bachelor- und Masterstudierende, die im Besitz einer Swiss Olympic Card (Gold, Silber, Bronze, Elite oder Talent National) sind. Diese Personen haben die Möglichkeit Flexibilisierungsmassnahmen zu beantragen.
Der Status Spitzensport wird nicht erteilt:
- Internationalen Studierenden, die keine Swiss Olympic Card (Gold, Silber, Bronze, Elite oder Talent National) vorweisen.
- Leistungsportler:innen ohne Swiss Olympic Card, die sich bspw. in einer sportlichen Profikarriere im Sinne einer Erwerbstätigkeit mit regulärem Einkommen befinden.
Jedes Gesuch wird individuell geprüft. Der resultierende Einzelentscheid ist nicht auf andere Studierende übertragbar.
Welche Schritte gilt es zu beachten?
- Informieren Sie sich rechtzeitig über die studiengangspezifischen und fachlichen Leistungsanforderungen Ihres gewählten Studiengangs sowie über Prüfungsformen und andere Leistungsnachweise (Praktika, Labor, etc.), die zum Curriculum gehören.
- Bevor Sie einen Antrag auf Anerkennung Status Spitzensport und Flexibilisierungsmassnahmen stellen, ist ein Erstgespräch beim Beratungs- und Coachingzentrum erforderlich. Vereinbaren Sie einen Termin.
- Füllen Sie das Antrags-Formular aus und reichen das Gesuch vollständig ein.
Bis wann muss das Gesuch eingereicht werden?
Für die Einreichung eines Antrags auf Anerkennung Status Spitzensport und Flexibilisierungsmassnahmen gelten verbindliche Fristen. Diese sind kurz nach Semesterbeginn. Wir empfehlen Ihnen, das Gesuch frühzeitig einzureichen.
Gesuchsformular und Anleitung
Hier geht es zur Webseite Gesuche um Ausnahmeregelungen. Dort finden Sie Folgendes:
- Antragsformular
- Anleitung zum Vorgehen
- Fristen