Geistiges Eigentum schützen

Neben Forschung und Lehre gehört auch die kommerzielle Verwertung von Forschungsergebnissen zum Auftrag der ETH Zürich. Das Ziel des Technologietransfers ist ein möglichst grosser volkswirtschaftlicher Gewinn und ein Rückfluss von Geldern in die Forschung. Der Schutz geistigen Eigentums ist eine wichtige Aufgabe. Erfinderinnen und Erfinder sind aufgerufen, Schutzrechte wie Patente, Software und Design bei ETH transfer anzumelden. Für Marken ist der ETH Rechtsdienst zuständig.

patente

Patentiert werden kann jede Erfindung mit technischem Charakter, die neu, nicht naheliegend und gewerblich anwendbar ist.     

software

Software unterliegt dem Urheberrecht (Copyright). Jede Software die an Dritte weitergeben wird, muss ETH transfer gemeldet und registriert werden.

Marke

marken

Marken werden verwendet, um die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Sie können aus Wörtern, Bildern oder einer Kombination dieser Elemente bestehen. Die Eintragung ist für zehn Jahre gültig und kann um weitere zehn Jahre verlängert werden.

Für weiterführende Informationen und Unterstützung steht der Rechtsdienst zur Verfügung.

Design

design

Ein Design ist die spezifische äussere Form eines Erzeugnisses. Um Schutz beanspruchen zu können, muss das Design neu sein, eine gewisse Eigenart aufweisen und darf keinen technischen Zwängen unterworfen sein. Ein Design kann für maximal 25 Jahre geschützt werden.                                                 

Einführung in die Rechte an geistigem Eigentum (IP)

Kontakt

Patrizia Zuppinger
  • HG E 38.1
  • +41 44 632 29 63

ETH transfer - IP und Lizenzierung
Rämistrasse 101
8092 Zürich
Schweiz

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