Zulassungsvoraussetzungen
Für einen ETH-Master-Studiengang wird ein Bachelor-Diplom oder gleichwertiger Abschluss einer anerkannten Universität vorausgesetzt.
Sprachliche Voraussetzungen
Die meisten Master-Programme werden auf Englisch durchgeführt, einige setzen Sprachkenntnisse in Englisch und Deutsch voraus, einige wenige werden hauptsächlich auf Deutsch unterrichtet. KandidatInnen, die über eine schweizerische Matura verfügen, sind vom Sprachnachweis befreit.
Formale Voraussetzungen
Sie haben Ihren Bachelor-Abschluss an einer externe Seite anerkannten schweizerischen Universität gemäss Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) erworben. Dem Abschluss liegen Studienleistungen im Umfang von mindestens 3 Jahren (Vollzeitäquivalent) bzw. 180 Kreditpunkten (KP) ECTS (European credit transfer system) zugrunde. 1 KP ECTS entspricht einem Arbeitspensum von 25-30 Stunden.
Allenfalls angerechnete Studienleistungen müssen ebenfalls an einer anerkannten Universität erworben worden sein.
Den Bachelor-Abschluss müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorweisen. Im Falle einer Zulassung können Sie den Nachweis bis allerspätestes Semesterbeginn nachreichen.
Falls Sie an der ETH Zürich oder einer anderen Universität von einem oder mehreren Studienprogrammen endgültig gesperrt wurden, ist eine Zulassung zum betreffenden Studienprogramm auf allen Studienstufen ausgeschlossen.
Es werden nur Bewerbungen akzeptiert, die fristgerecht mit allen erforderlichen Dokumenten online eingereicht wurden.
Fachliche Voraussetzungen
Das Anforderungsprofil umschreibt die für das Master-Studienprogramm erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Es orientiert sich an Inhalt, Umfang, Qualität und Fertigkeitsniveau des entsprechenden Bachelor-Abschlusses der ETH Zürich. Im Anforderungsprofil finden Sie auch weitere Informationen dazu, ob mit Ihrer Vorbildung die Zulassung in eines der konsekutiven Master-Programme ohne weitere Auflagen gewährleistet ist.
Ausschluss
Falls Sie an der ETH Zürich oder einer anderen Universität von einem oder mehreren Studienprogrammen endgültig gesperrt wurden, ist eine Zulassung zum betreffenden Studienprogramm auf allen Studienstufen ausgeschlossen.