Äquivalenz Diplom-/Mastertitel
Von der ETH Zürich ausgestellte Dokumente
Um die Absolventinnen und Absolventen der «alten» Diplom- und Lizentiatsstudiengänge durch die Bologna-Reform nicht zu diskriminieren, wurde die Gleichwertigkeit dieser Abschlüsse mit dem «neuen» Mastertitel offiziell festgehalten (siehe externe Seite Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen, Artikel 14). Somit dürfen Inhaber und Inhaberinnen eines ETH-Diploms auch ohne spezielle Bescheinigung einen Mastertitel verwenden, d.h. Master of Science ETH / MSc ETH. Wir weisen jedoch auf folgende Einschränkungen hin (vgl. Kommentar zum neuen Artikel 6a der Bologna-Richtlinien):
- Der Titel nach altem Recht und der Mastertitel dürfen nur alternativ,
nicht aber kumulativ getragen werden. Das bedeutet, dass die
Titel nicht gemeinsam auf demselben Schriftstück angeführt werden
dürfen.
- Auf die (englisch formulierten) fachlichen Präzisierungen des Titels
ist zu verzichten, da die alten Studiengänge zwar von gleichem
Niveau, jedoch inhaltlich oft nicht deckungsgleich mit den neuen
sind. Das bedeutet, dass nur die beiden oben angeführten
Bezeichnungen zulässig sind, nicht aber beispielsweise «Master of
Science ETH in XXX Engineering».
Es werden keine neuen «Diplome» ausgestellt. Auf Wunsch sind aber Äquivalenzbescheinigungen in Englisch oder Deutsch gegen eine Gebühr im Webshop der Akademischen Dienste bestellt werden.
Eine Bestellung «auf Vorrat» ist nicht notwendig. Sollte eine Bescheinigung von einer ausländischen Behörde oder Universität verlangt werden, kann sie innert kurzer Zeit erstellt werden. Im Rahmen von Anerkennungsverfahren zur Berufsausübung oder Weiterbildung im Ausland werden ohnehin meist weitere Unterlagen gefordert (beglaubigte Kopien der Originalzeugnisse + deren Übersetzung, teilweise eine genaue Aufstellung der besuchten Lehrveranstaltungen und sogar der Lehrinhalte).
Eidg. dipl. Apotheker oder Apothekerin
Inhaber/innen eines Eidg. Diploms für Apotheker/innen, verwenden Master of Science / MSc. Die Bestellung einer Master-Äquivalenzbescheinigung können Inhaber/innen eines eidgenössischen Diploms (und eidg. Prüfung, eidg. Staatsexamen) für Apotheker/innen bzw. Pharmazeuten/innen bequem im Webshop der Akademischen Dienste vornehmen. Bitte laden Sie dazu eine Fotokopie der Diplomurkunde hoch.
Eidg. dipl. Turn- und Sportlehrer II
Mit dem Entscheid des Vorstands EDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) betreffend Anerkennung der Lehrdiplome für Maturitätsschulen der ETH Zürich (Entscheid vom 19. November 2010) gelten auch die «Eidgenössischen Turn- und Sportlehrdiplome II» als nachträglich anerkannt.
Inhaberinnen und Inhaber eines «Eidgenössischen Turn- und Sportlehrdiploms II» können sich die nachträgliche Anerkennung durch die EDK bestätigen lassen. Entsprechende Gesuche sind beim externe Seite Generalsekretariat der EDK gemäss Informationen auf der Website einzureichen.
Wenn Sie ein eidgenössisches Turn- und Sportlehrerdiplom II besitzen, können Sie beim Bundesamt für Sport BASPO eine Niveau-Bestätigung des Masters für den akademischen Bereich und die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und II anfordern, Kontakt: Nadja Glauser, Bundesamt für Sport BASPO, Hauptstrasse 247, 2532 Magglingen, 058 465 11 16, . Weitere Informationen finden Sie unter externe Seite sportstudien.ch.