Stipendiaten
Wissenschaftliche Betreuung finden
Für die Suche nach einer geeigneten Betreuungsperson (Professor / Professorin) sind Sie selbst verantwortlich.
Weder die Mobilitätsstelle noch die Doktoratsadministration kann Ihnen eine Betreuungsperson für Ihre Bewerbung um ein Bundes-Exzellenz-Stipendium vermitteln.
Haben Sie die externe Seite Bewerbungs-Guidelines und die externe Seite ESKAS-Webseite bereits gelesen? Beide Links werden hilfreich für Sie sein.
Informationen zu laufenden Forschungsprojekten in Ihrem Fachbereich finden Sie auf folgenden Webseiten der ETH Zürich:
Kontaktaufnahme mit Professorin oder Professor
Nehmen Sie mit einer Professorin oder einem Professor direkt Kontakt auf und bekunden Sie Ihr Interesse, in einem bestimmten Forschungsprojekt mitzuarbeiten.
Informieren Sie die Professorin oder den Professor darüber, was Sie bisher studiert haben und dass Sie sich um ein Bundes-Exzellenz-Stipendium bewerben.
Eine Anfrage muss mindestens folgende Dokumente enthalten:
- CV
- Motivationsschreiben
- zwei bis drei aussagekräftige Referenzschreiben
- Zeugnisse und Diplome
- Forschungsplan (zwei bis drei A4-Seiten)
- evtl. ESKAS-Merkblatt Download «Will you be my supervisor?» (PDF, 126 KB)
Aufnahme an der ETH Zürich* nach Vergabe eines Bundes-Exzellenz-Stipendiums
* Die administrative und soziokulturelle Betreuung von Stipendiaten an den Forschungsanstalten des ETH-Bereichs (Eawag, Empa, PSI, WSL) erfolgt ebenfalls durch die Betreuungsstelle der ETH Zürich für Bundes-Exzellenz-Stipendiaten.
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Informationen nur bedingt auf Stipendiatinnen und Stipendiaten an Forschungsanstalten zutreffen. Fragen können an die Betreuungsstelle der ETH Zürich gerichtet werden.
Wichtig: Der Masterabschluss muss bis zum 30. Juni vorliegen, damit das Doktorat an der ETH per 1. September desselben Jahres begonnen werden kann.
Eine Anmeldung zum Doktoratsstudium ist erst möglich, wenn alle notwendigen Voraussetzungen im Masterstudium erfüllt sind und alle Noten und Kreditpunkte nachgewiesen werden können – auch die Note der Masterarbeit. Ausserdem muss (falls das Master-Diplom noch nicht vorliegt) eine schriftliche Bestätigung der Heimhochschule über den Abschluss vorgelegt werden.
Kann das vollständige Anmeldungsdossier mit dem online verifizierbaren Masterabschluss nicht bis zum 30. Juni elektronisch der Doktoratsadministration zugeschickt werden (insbesondere wegen fehlender Bestätigung des Masterabschlusses), ist die Stipendienkommission sowie die Betreuungsstelle der ETH umgehend zu informieren und die Stipendiensituation neu zu beurteilen.
Klären Sie Fragen zur Doktoratsanmeldung und dem Zulassungsprozess frühzeitig mit der Doktoratsadministration.