Patente anmelden
Bereit für die Patentanmeldung?
Reichen Sie Ihre Erfindungsmeldung bei ETH transfer ein!
Download Erfindungsmeldung (DOCX, 280 KB)
Kontakt: Patrizia Zuppinger
Bitte das Template Download Erfindungsmeldung (DOCX, 280 KB) herunterladen und ausfüllen. Das Template wurde mit MS Office erstellt und ist von daher bedingt kompatibel mit anderen Textverarbeitungsprogrammen wie Open Office.
Für einen Windows Rechner: Invention_Disclosure_XXXX_Windows.docx
Für einen Mac: Invention_Disclosure_XXXX_Mac.docx
Die Erfindungsmeldung fragt Details zur technischen Erfindung als auch das Marktpotential ab, damit ETH transfer die notwendige Entscheidungsgrundlage zur Verfügung steht. Bitte alle Fragen so präzise wie möglich beantworten, damit der Evaluationsprozess effizient verläuft. Der Erfindungsmeldung folgt ein Beratungsgespräch zwischen den Erfindern und dem verantwortlichen Technologiemanager.
Für Fragen zur Erfindungsmeldung stehen Ihnen unsere Technologiemanager bei ETH transfer zur Verfügung. Allgemeine Fragen können ebenfalls an ETH transfer gerichtet werden:
ETH transfer Team
www.ethz.ch/transfer-de
Angestellte der ETH Zürich müssen jede Diensterfindung schriftlich an ETH transfer melden. Diese Meldepflicht gilt auch für Erfindungen, welche aus einer Forschungszusammenarbeit hervorgehen und im Namen einer Firma zum Patent angemeldet werden. Ausnahmen:
- Privaterfindungen ohne Nutzung der Infrastruktur der ETH Zürich und die nicht in den angestammten Forschungsbereich fallen,
- Erfindungen von Studierenden im Rahmen einer Bachelor- oder Masterarbeit (sofern keine weiteren Mitarbeiter, z.B. Betreuer, beteiligt waren),
- Erfindungen von Professoren im Rahmen einer Beratungstätigkeit ohne Nutzung von Infrastruktur der ETH Zürich.
Nach Eingang der Erfindungsmeldung meldet sich der zuständige Technologiemanager bei den Erfindern, um vertiefte Informationen zur Erfindung zu erhalten. Eine grosse Rolle spielt dabei die Frage, ob eine kommerzielle Verwertung des Patents sinnvoll und möglich ist. Darauf folgt die Evaluation durch die IP-Gruppe von ETH transfer.
Positive Evaluation: ETH transfer vermittelt den Patentanwalt, der gemeinsam mit den Erfindern die Patentschrift formuliert. Im weiteren Verlauf übernimmt ETH transfer die Administration und die Kosten, während die Erfinder für die fachlichen Inhalte und Informationen zuständig sind. Gemeinsam suchen ETH transfer und Erfinder einen Lizenznehmer.
Negative Evaluation: Die Entscheidung zur Patentanmeldung wird an die zuständige Professur delegiert. Die Professur kann sich auf eigene Kosten für die Patentanmeldung entscheiden. Ist auch die Professur nicht an einer Patentanmeldung im Namen der ETH Zürich interessiert, so kann die Erfindung an die Erfinder abgetreten werden. Eine Abtretung ist rechtsgültig, wenn sie von der Vizepräsidentin schriftlich bestätigt wurde. Die Erfinder können dann in eigenem Namen und auf private Kosten ein Patent anmelden und dieses unabhängig von der ETH Zürich verwerten.
Download Für die Details bitte die Verwertungsrichtlinien konsultieren. (PDF, 156 KB)
ETH transfer führt die Verhandlung
ETH transfer ist verantwortlich für die Verhandlung und Ausarbeitung des Vertrags. Mit dem Lizenzvertrag überträgt die ETH Zürich die Nutzungsrechte von Patenten und/oder Software an Dritte zum Zweck der Vermarktung. Die Bedingungen sowie die Art und Höhe der Entschädigung werden im Lizenzvertrag festgehalten. Lizenzverträge müssen zwingend im Namen der ETH Zürich von der Vizepräsidenten für Wissenstransfer und Wirtschaftsbeziehungen unterzeichnet werden.
Mögliche Lizenznehmer und deren Vermarktungsstrategie
- Die Erfinder entwickeln die Technologie selbst bis zur Marktreife und gründen eine eigene Firma (Spin-off, Pioneer Fellows).
- Eine etablierte Firma entwickelt aus der Technologie ein marktfähiges Produkt und kommerzialisiert dieses.
An der ETH Zürich werden die Erfinder an den Einkünften beteiligt, welche die ETH Zürich z.B. durch Lizenzierung einer Erfindung oder anderer Immaterialgüter erzielt. Die ersten Lizenzeinnahmen werden zunächst zur Deckung der Patentierungskosten (z.B. für Patentanwälte) verwendet. Die restlichen Einnahmen werden in der Regel wie folgt aufgeteilt (soweit keine finanziellen Ansprüche Dritter bestehen):
- 1/3 geht an die Erfinder,
- 1/3 geht für Forschungszwecke an die Professur, aus welcher die Erfindung hervorgegangen ist,
- 1/3 geht an die ETH Zürich zur Unterstützung der Forschung und des Technologietransfers an der ETH Zürich.