Verschiedenes
Gesellschaftliche oder ökonomische Auswirkungen eines
Projektes, Technikfolgen
Bei Projekten mit einer absehbaren und relevanten gesellschaftlichen oder ökonomischen Wirkung sind Überlegungen zur sozialen Verantwortbarkeit und zur Technikfolgeabschätzung anzustellen. Kooperationen mit Dritten müssen in Übereinstimmung sein mit den Prinzipien des Verhaltenskodex für wissenschaftliche Kooperationen der ETH Zürich. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die Ethikkommission der ETH Zürich.
Interessenkonflikte
Falls der Budgetverantwortliche oder eine andere Person der ETH Zürich, die durch den Abschluss eines Vertrages profitiert, gegenüber dem Vertragspartner einen Interessenkonflikt hat, ist dies dem VPF, resp. der VPWW und der für den Fall zuständigen Person von ETH transfer, resp. EU GrantsAccess vorgängig der Unterzeichnung eines Vertrages schriftlich zu melden. Als Interessenkonflikt gelten beispielsweise eine enge persönliche Beziehung zum Vertragspartner, eine Beratungs- oder Organfunktion beim Vertragspartner oder einem damit verbundenen Partnerunternehmen, wie beispielsweise ein Verwaltungsratsmandat, ein privates Beratungsmandat oder die Inhaberschaft von Gesellschaftsanteilen.
Bei Vorliegen eines möglichen Interessenkonfliktes ist in jedem Fall neben der Unterschrift des Budgetverantwortlichen auch die Unterschrift des VPF, resp. der VPWW auf dem Vertrag notwendig.