Postdiplomand:innen
Sie kommen als Postdiplomandin oder Postdiplomand an die ETH Zürich.
Angehörige aus Nicht-EU/EFTA-Staaten benötigen eine von der Arbeitsmarktbehörde bewilligte Zulassung für Einreise, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (Visumsermächtigung für visumspflichtige Personen oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung für nicht-visumspflichtige Personen, siehe auch Visum für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige).
Voraussetzung
- Sie möchten sich nach dem Bachelor- oder Masterabschluss wissenschaftlich weiterbilden
- Sie haben bereits eine Stellenzusage als Postdiplomand/in
Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung
Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 6 Monate.
Noch im Ausland wohnhaft | Bereits in der Schweiz wohnhaft |
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Das Gesuch für die Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung wird von der Arbeitgeberin (ETH Zürich) eingereicht. Die Visumsermächtigung oder die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung wird den künftigen Mitarbeitenden schriftlich zugestellt. Die Einreise in die Schweiz darf erst nach Erhalt der Zusicherung der Behörden erfolgen. | Das Gesuch für die Arbeitsbewilligung oder für den Stellenwechsel wird von der Arbeitgeberin (ETH Zürich) eingereicht. Die Zusage für den Stellenantritt wird den künftigen Mitarbeitenden schriftlich zugestellt. Die Arbeitsaufnahme darf erst nach Erhalt der Zusage der Behörden erfolgen. |
Bearbeitungsdauer
Bitte beachten Sie: Die Migrationsbehörde benötigt 4 - 6 Wochen für die Bearbeitung des Gesuches.
Unterlagen
Das Institut oder die Professur wird Sie mit der Bitte kontaktieren, folgende Unterlagen einzureichen:
Noch im Ausland wohnhaft | Bereits in der Schweiz wohnhaft |
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Bitte beachten Sie: Wird der Aufenthalt durch eigene Mittel bestritten, ist eine Bestätigung eines Finanzunternehmens notwendig, aus der ersichtlich ist, dass genügend finanzielle Mittel vorhanden sind.
Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte das Vizepräsidium für Personalentwicklung und Leadership, die für Sie die individuelle Situation in Absprache mit dem Migrationsamt abklärt.