Studierende, die schon in der Schweiz sind
1. Studierende, die ihren Wohnsitz wechseln
Haben die folgenden Möglichkeiten:
- weiterhin mit der Europäischen Krankenkassenkarte (UK GHIC-Karte) versichert sein;
- die aktuelle Schweizer Versicherung behalten, sofern diese im neuen Kanton anerkannt ist;
- eine neue Schweizer Versicherung für internationale Studierende, welche im neuen Kanton anerkannt ist, abzuschliessen;
Bsp. Krankenversicherung für internationale Studierende im Kanton Zürich.
-> In allen Fällen muss im neuen Kanton eine erneute Befreiung beantragt werden. Die Befreiung von einem Kanton, auch wenn diese noch gültig ist, gilt nicht für andere Kantone.
2. Studierende, die ihren Wohnsitz beibehalten und sich als Wochenaufenthalter registrieren
Müssen ihre Krankenversicherung in ihrem «Heim»-Kanton beibehalten.