Patente verstehen

Eine Erfindung ist eine Technologie, die ein bestimmtes, technisches Problem löst. Bei der Erfindung kann es sich um ein Produkt handeln, wie z. B. Waren, Werkzeuge und Materialien, oder um ein Verfahren, wie z. B. Herstellungsverfahren und Kontrollverfahren.

Patente sind geistiges Eigentum und sind rechtlich geschützte technische Erfindungen. Der Patentschutz besteht darin, dass der Patentinhaber einem Dritten die kommerzielle Nutzung der Erfindung untersagen kann. Die Schutzdauer ist dabei auf 20 Jahre beschränkt. Das Recht auf kommerzielle Nutzung kann jedoch durch eine Lizenz oder Verkauf auf andere übertragen werden. Als Gegenleistung für den Patentschutz muss die Erfindung offengelegt werden.

Patentiert werden kann jede Erfindung mit technischem Charakter, die neu, nicht naheliegend und gewerblich angewendbar ist. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, insbesondere im Bereich der Biotechnologie und medizinischen Verfahren. Software kann in vielen Ländern nur geschützt werden, wenn sie technische Aspekte enthält. Dies bedeutet beispielsweise, dass programmgesteuerte Geräte, Herstellungs-​​ und Steuerungsverfahren in der Regel patentfähig sind. In manchen Ländern, wie z.B. in den USA, gehen die Möglichkeiten für einen patentrechtlichen Schutz von Software weiter. Software ist auch ohne Patentierung durch das Urheberrecht geschützt.

Erfindungen von ETH-Angestellten

Eine Erfindung gehört der ETH Zürich, wenn sie im Rahmen einer Anstellung an der ETH Zürich gemacht wurde (Diensterfindung). Darunter fallen Erfindungen von Doktorierenden, Assistierenden, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Professoren, nicht aber von Studierenden ohne Anstellungsverhältnis. Diensterfindungen werden im Namen der ETH Zürich zum Patent angemeldet. Die Erfinder haben in der Regel Anrecht auf ein Drittel der Einnahmen. Bei Erfindungen, die im Rahmen einer Zusammenarbeit mit externen Partnern (z.B. einer Firma) gemacht werden, regelt normalerweise der Zusammenarbeitsvertrag, wer das Recht hat, diese Erfindung zum Patent anzumelden.

Wem gehören Erfindungen von Studierenden?

Die ETH Zürich hat keinen Anspruch auf Erfindungen, welche von Studierenden im Rahmen einer Bachelor-​​ oder Masterarbeit gemacht wurden (d.h. ohne Anstellung oder Bezahlung). Wenn Studierende und ETH-​​Angestellte (z.B. Betreuer) an einer Erfindung beteiligt sind, so sind beide Parteien Rechtsinhaber. Die Studierenden können ihre Rechte allerdings an die ETH Zürich abtreten und werden dann wie ETH-​​Angestellte unterstützt und an Einnahmen beteiligt.

Download siehe Verwertungsrichtlinien der ETH Zürich (PDF, 156 KB)

Für eine Patentierung ist es eine Grundvoraussetzung, dass die Erfindung neu ist. Die Fachliteratur kennen Forschende in der Regel sehr gut, aber wie sieht es mit existierenden Patenten aus? Im Internet kann mit verschiedenen Patent-​​Datenbanken nach "Prior Art" recheriert werden - also nach Patenten, die der eigenen Erfindung ähneln.

Weitere Informationen liefert die ETH Bibliothek.

Für weitere Bildungsressourcen zu Patenten: 
 

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