Wissenschaftliches Fehlverhalten
Besteht ein Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten?
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externe Seite https://ethzuerich.integrityline.io/
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Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang vorsätzlich oder fahrlässig fremde Arbeitsergebnisse und Erkenntnisse als eigene ausgegeben werden, Falschangaben gemacht und Fälschungen begangen werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder deren Forschungstätigkeit auf andere unlautere Weise beeinträchtigt wird. Es kann auch bei Unterlassung, Anstiftung oder Gehilfenschaft vorliegen.
Hinweis: (Persönliche) Konflikte, wissenschaftliche Fehler und die Verwendung von in der Wissenschaftsgemeinschaft umstrittenen Vorgehensweisen und Methoden sind keine Formen von wissenschaftlichem Fehlverhalten.
Formen wissenschaftlichen Fehlverhaltens:
- Vorspiegelung angeblicher Tatsachen
- Fälschung
- Plagiat
- Fehlverhalten bezüglich Autorschaft
- Fehlverhafte Publikationslisten
- Fehlerhafter Umgang mit Daten
- Fehlverhalten in der Zusammenarbeit
- Fehlverhalten bei Gutachten und Peer Reviews
- Fehlverhalten im Untersuchungsverfahren
Die Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten werden von der Integritätskommission geleitet.
Ständige Mitglieder der Integritätskommission sind:
PD Dr. Mark Schweizer (Bundespatentgericht St. Gallen)
Prof. Dr. Dominique Soldati-Favre (Universität Genf)
Prof. Dr. Andreas Hierlemann (ETH Zürich)
Prof. Dr. James Kirchner (ETH Zürich)
Prof. Dr. Monika Kurath (Universität St. Gallen)
Prof. Dr. Matthias Mahlmann (Universität Zürich)
Kontakt
Weinbergstrasse 11
WEC E 17
8092
Zürich