Erforderliche Anmeldeunterlagen
Welche Unterlagen müssen in der Online-Anmeldung zum Doktorat eingereicht werden?
Kümmern Sie sich rechtzeitig um die erforderlichen Anmeldeunterlagen für das Doktorat. Beachten Sie, dass Ihre Angaben in der Online-Anmeldung (eApply) durch den Upload der erforderlichen Anmeldeunterlagen belegt werden müssen.
Sprachversionen der Dokumente
Offizielle Dokumente, wie bspw. akademische Zeugnisse bzw. Transkripte und Diplomurkunden sind in der Anmeldung zum Doktorat (eApply) in der Originalsprache (Landes- oder Regionalsprache) einzureichen, in der sie ursprünglich ausgestellt wurden.
Wenn Ihre offiziellen Dokumente in einer anderen Sprache als Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch von der Universität ausgestellt werden, müssen Sie zusätzlich zu den offiziellen Dokumenten in der Originalsprache (z.B. Chinesisch, Spanisch, Griechisch) auch eine Version resp. Übersetzung auf Englisch hochladen.
Wir akzeptieren nur Übersetzungen, die von der Hochschule, die das entsprechende Dokument ausgestellt hat, oder von zugelassenen professionellen Übersetzerinnen bzw. Übersetzern angefertigt wurden. Wir bevorzugen offizielle Übersetzungen, die direkt von der Universität/Institution ausgestellt wurden.
Füllen Sie das Online-Anmeldeformular eApply vollständig aus.
Sie werden Schritt für Schritt durch die Online-Anmeldung geführt. Beachten Sie, dass Ihre Angaben durch den Upload der erforderlichen Unterlagen (CV, offizielle Zeugnisse, etc.) belegt werden müssen. Zum Abschluss Ihrer Anmeldung werden Sie automatisch zur Bezahlung der Bewerbungsgebühr weitergeleitet. Sie erhalten eine Empfangsbestätigung per E-Mail, sobald Sie Ihre Online-Anmeldung abgeschickt haben.
Falls Sie NOCH KEINE Schweizer Adresse haben (oder noch nicht an der Adresse wohnen), geben Sie bitte die Adresse des Leiters /der Leiterin Ihrer Doktorarbeit hier an der ETH ein.
Ihre Professorin bzw. Ihr Professor, die bzw. der die Voraussetzungen für die Leitung von Doktorarbeiten an der ETH erfüllt, muss die Leitung Ihrer Doktorarbeit mit ihrer bzw. seiner Unterschrift auf dem entsprechenden Download Bestätigungsformular (PDF, 517 KB) bestätigen. Laden Sie dieses ausgefüllte und unterschriebene Formular bei der Anmeldung zum Doktorat (eApply) hoch.
Tragen Sie zudem in eApply (Kontakte) die Leiterin bzw. den Leiter der Doktorarbeit sowie die administrative Assistenz der Leiterin bzw. des Leiters ein.
Falls die Leitung Ihrer Doktorarbeit von einer Privatdozentin bzw. einem Privatdozenten oder von einer Titularprofessorin bzw. von einem Titularprofessor übernommen wird, ist dazu, neben der Download Bestätigung der Leitung der Doktorarbeit (PDF, 517 KB), das dafür notwendige Download Genehmigungsformular (PDF, 236 KB) von Ihrem Departement zu genehmigen und anschliessend ausgefüllt und unterschrieben in der Anmeldung zum Doktorat (eApply) hochzuladen.
Externe Doktorarbeiten werden nur unter gewissen Voraussetzungen genehmigt. Die Bedingungen sind im Download Antragsformular Ausführung der Doktorarbeit ausserhalb des ETH-Bereichs (PDF, 1 MB) formuliert, das zusammen mit einem Konzept der geplanten Doktorarbeit in der Anmeldung zum Doktorat (eApply) hochgeladen werden muss.
Das Konzept ist eine Zusammenfassung der geplanten externen Doktorarbeit, worin zu begründen ist, weshalb die Doktorarbeit ausserhalb des ETH-Bereichs durchgeführt wird.
Wichtige Hinweise:
- Zeugnisse und Diplome sind in der Anmeldung zum Doktorat (eApply) in der Originalsprache (Landes- oder Regionalsprache) einzureichen, in der sie ursprünglich ausgestellt wurden. Für jedes Dokument, das nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch verfasst ist, muss zusätzlich eine Übersetzung oder falls von der Universität ausgestellt, eine Version in Englisch eingereicht werden.
- Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden; Word-Dokumente und Bilddateien (JPEG, GIF, PNG, TIF etc.) werden nicht akzeptiert
- Maximale Dateigrösse beträgt 5 Megabyte (MB)
- Mehrseitige Dokumente müssen vor dem Hochladen in ein einziges PDF-Dokument zusammengefasst werden.
Zeugnisse / Transkripte
Das offizielle Zeugnis bzw. Transkript muss von der zuständigen Stelle der Universität (z. B. dem Studierendensekretariat, der Kanzlei oder dem Prüfungsamt) ausgestellt werden und folgende Angaben enthalten:
- alle bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen für jedes Studiensemester
- Bewertungen/Noten für sämtliche Module
- Wert eines Kredits
- den Studiengang/Major/Minor
- die Studienstufe
- das Notensystem
Offizielle akademische Zeugnisse bzw. Transkripte (auch Leistungsausweis, Leistungsüberblick, Datenabschrift, Transcript of Records, Academic Record, Relevé des résultats, Bulletin de notes, Studienblatt, Historique des examens, Risultati degli esami) enthalten darüber hinaus häufig Ihre Matrikelnummer an der Institution, den Immatrikulationsstatus und bestätigen teils auch Ihren Abschluss sowie die Abschlussnote und das Abschlussdatum.
Mit der Anmeldung zum Doktorat sind die finalen Bachelor- und Masterzeugnisse einzureichen
Die Anmeldung zum Doktorat kann erst erfolgen, wenn das Masterzeugnis vollständig ist bzw. alle erforderlichen Kreditpunkte nachgewiesen und alle Noten ersichtlich sind. Auch die endgültige Note der Masterarbeit muss eingetragen sein. Es muss möglich sein, einen definitiven Gesamtdurchschnitt auszurechnen, falls dieser im Dokument nicht bereits ausgewiesen wird.
Diplomurkunden & Diploma Supplements
Eine Diplomurkunde wird von Ihrer Hochschule ausgestellt, wenn Sie alle vorgeschriebenen Studienleistungen Ihres Studienprogrammes erfolgreich abgeschlossen haben. Sie führt den erworbenen akademischen Grad/Titel und das Datum an dem er verliehen wurde auf.
Sie müssen in der Anmeldung zum Doktorat zusätzlich zu den offiziellen Abschlusstranskripten/-zeugnissen auch eine Kopie der Bachelor- und Masterdiplomurkunde hochladen.
Wenn Ihre Masterdiplomurkunde zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht ausgestellt wurde, müssen Sie eine offizielle Abschlussbestätigung oder Zwischenbescheinigung Ihrer Hochschule einreichen, welche bestätigt, dass Sie alle Anforderungen für den Erwerb des Masterabschlusses erfüllt haben. Diese Abschlussbestätigung muss von der Hochschule unterzeichnet und abgestempelt werden.
Das externe Seite Diploma Supplement ist ein standardisiertes Dokument, welches Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen beschreibt, die Studierende in ihrem Studium erwerben. Es wird i. d. R. von allen Universitäten aus Staaten, welche die Bologna Deklaration ratifiziert haben, zusätzlich zur Diplomurkunde (Abschlussdiplom) ausgestellt. Falls an den ausstellenden Hochschulen erhältlich, laden Sie eine Kopie der Diploma Supplements bzw. der HEAR Reports (wird i. d. R von Universitäten aus GB ausgestellt) in der Anmeldung zum Doktorat hoch.
Verifikation der akademischen Abschlüsse
Je nach Land der ausstellenden Institution, müssen die von Ihnen in der Anmeldung zum Doktorat angegebenen bzw. hochgeladenen Universitätsabschlüsse online verifizierbar sein bzw. elektronisch verifiziert werden, bevor Sie die Anmeldung abschliessen können. Folgen Sie den Anweisungen in der Online-Anmeldung (eApply), wo Sie gegebenenfalls darum gebeten werden, die entsprechenden Nachweise hochzuladen oder bei der ausstellenden Institution anzufordern.
Ihr aktueller chronologischer Lebenslauf (CV) muss einen vollständigen und lückenlosen Überblick über Ihren Bildungsweg (besuchte Schulen, Studium usw.) und Ihre Berufserfahrungen enthalten. Beginnen Sie mit Abschluss Reifezeugnis bis zum Zeitpunkt der Einreichung Ihrer Anmeldung zum Doktorat (tabellarische Zusammenfassung). Insbesondere Ihr akademischer Werdegang sollte so genau wie möglich sein und alle akademischen Abschlüsse enthalten, wobei die zuletzt erworbenen Abschlüsse zuerst aufgeführt werden sollten.
In der Anmeldung zum Doktorat müssen 2 Referenzpersonen angegeben werden. Diese erhalten beim Einreichen der Anmeldung ein E-Mail mit der Bitte, ein Empfehlungsschreiben hochzuladen.
Ausnahme: Masterabsolventinnen und Masterabsolventen der ETH und von anderen Schweizer Universitäten benötigen keine Empfehlungsschreiben für die Anmeldung zum Doktorat.
Die 2 Empfehlungsschreiben dürfen ausgestellt werden von Professorinnen bzw. Professoren, Tutorinnen bzw. Tutoren, Managerinnen bzw. Managern oder Vorgesetzten, die Ihre wissenschaftlichen Qualifikationen im Hinblick auf Ihre Eignung zum Doktorat bzw. zur Promotion beurteilen können.
Die künftige Leiterin bzw. der künftige Leiter der Doktorarbeit darf kein Empfehlungsschreiben ausstellen.
Ausgefüllte und unterschriebene Download Einverständniserklärung (PDF, 136 KB).