Was bewegt uns?
Auch in den folgenden Bereichen kümmern wir uns um die Belange des administrativen und technischen Personals der ETH Zürich und kennen die zuständigen Fachstellen:
Sexuelle Belästigung
Sexuelle und sexistische Belästigungen am Arbeitsplatz sind unerwünschte Annäherungsversuche sowie Abwertungsversuche jeder Art in Form von Gesten, Äusserungen, Darstellungen und Handlungen, die von der Person oder der Personengruppe, an die sie sich richten, als beleidigend, unangemessen und unerwünscht empfunden werden.
An wen kann ich mich wenden?
Bei Fragen zu sexueller Belästigung ist die Stelle für Chancengleichheit von Frau und Mann für dich da. Deine Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt.
Mobbing
Der Begriff Mobbing stammt vom englischen Verb «to mob», das übersetzt anpöbeln, angreifen, schikanieren bedeutet. Mit Mobbing werden Situationen bezeichnet, in denen Personen am Arbeitsplatz schikaniert, belästigt, beleidigt oder ausgegrenzt werden. Per Definition spricht man nur von Mobbing, wenn Handlungen systematisch, häufig und wiederholt auftreten und sich über einen längeren Zeitraum (mindestens ein halbes Jahr) erstrecken.
An wen kann ich mich wenden?
- Falls möglich, wenden dich zuerst an deinen Vorgesetzen.
- Falls du dies nicht wünscht, bietet dir Human Resources mit der Konfliktberatung eine kompetente Anlaufstelle.
- Die PeKo steht dir jederzeit unterstützend zur Seite.
- Du kannst dich selbstverständlich auch an deine(n) zuständige(n) HR Partner:in wenden.
Weitere Informationen zum Thema «Respekt» findest du auf www.ethz.ch/respekt
Ombudsstelle
Angehörige der ETH Zürich können sich in Konfliktfällen und schwierigen Situationen am Arbeitsplatz jederzeit an die Ombudsperson der ETH Zürich wenden, welche die Angehörigen beraten und Möglichkeiten aufzeigen kann, um die Situation zu entschärfen. Auch wenn die Angehörigen der Meinung sind, die Organe der ETH Zürich würden nicht nach Recht und Billigkeit verfahren, können sie an die Ombudsperson gelangen.
Ferner prüft die Ombudsperson Meldungen von ETH-Angehörigen zu mutmasslich rechtlich und ethisch unkorrektem Verhalten („Whistleblowing“; z.B. missbräuchliches Verwenden von Finanzen) von dem sie in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit an der ETH Zürich Kenntnis erlangt hat ("Whistleblowing-Stelle").
Die Ombudsperson ist unabhängig und behandelt die Meldungen vertraulich. Sie sucht das Gespräch mit anderen, im Konflikt involvierten Personen, nur nach Einwilligung der ratsuchenden Person. Sie ist nicht befugt, Anordnungen zu treffen, kann jedoch nach eingeholter Stellungnahme des Organs diesem gegenüber eine schriftliche Empfehlung erlassen (Art. 15 Organisationsverordnung ETH Zürich).
Für Konflikte und Fragen in Zusammenhang mit mutmasslichen Verstössen gegen die gute wissenschaftliche Praxis (Autorenschaft, Daten, etc.) ist die Vertrauensperson für die Integrität in der Forschung die zuständige Anlaufstelle für die ETH-Angehörigen (Webseite der Vertrauensperson).