Ankunft in der Schweiz
Was nach Ihrer Ankunft in der Schweiz wichtig ist, finden Sie in dieser Übersicht. Es geht um administrative und rechtliche Belange, die Sie berücksichtigen und rechtzeitig erledigen müssen.
Sie müssen sich innert 14 Tagen nach Einreise bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder beim Personenmeldeamt in der Stadt Zürich anmelden.
Weitere Informationen finden Sie auf Anmeldung in der Schweiz.
EU-/EFTA-Staatsangehörige
Für die Anmeldung benötigen Sie diese Dokumente: Pass oder Identitätskarte, Arbeitsvertrag und Mietvertrag.
Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige
Für die Anmeldung benötigen Sie diese Dokumente: Pass, Visumsermächtigung oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung, Arbeitsvertrag und Mietvertrag
Bitte beachten Sie: Die Anmeldung ist gebührenpflichtig.
Senden Sie bitte eine Kopie von Ihrer Aufenthaltsbewilligung an Ihre Personalsachbearbeiterin, sobald Sie diese vom Migrationsamt erhalten haben.
Wer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, ist gesetzlich verpflichtet, bei einer Schweizer Krankenkasse eine obligatorische Grundversicherung abzuschliessen.
Innerhalb von drei Monaten nach Ankunft müssen Sie deshalb bei einer schweizerischen Krankenkasse die obligatorische Grundversicherung abschliessen. Das Versicherungsobligatorium gilt auch für Ihre Familienangehörigen. Die Krankenkasse kann in der ganzen Schweiz frei gewählt werden. Eine neutrale Übersicht der schweizerischen Krankenkassen mit Kosten-/Leistungs-Vergleich finden Sie unter externe Seite www.comparis.ch oder externe Seite www.priminfo.ch (Prämienrechner des Bundesamtes für Gesundheit).
Befreiung von der Versicherungspflicht
Unter bestimmten Bedingungen können Sie sich von dieser externe Seite Versicherungspflicht befreien lassen.
Bitte beachten Sie: Diese Versicherungsprämie ist kein Lohnabzug, sondern muss auf privater Basis bezahlt werden.
Mehr Informationen zum Thema Krankenversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist sehr empfehlenswert. Diese Versicherung schützt Sie vor Schadenersatzpflicht, wenn Sie eine andere Person verletzten oder das Eigentum einer anderen Person geschädigt haben.
Für Radfahrer besteht keine besondere Versicherungspflicht, der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung wird jedoch empfohlen.
Autohaftpflichtversicherung
Für Autobesitzer ist die Autohaftpflichtversicherung obligatorisch. Die Versicherung gewährt Ihnen Versicherungsschutz für Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten.
Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung für die Wohnung übernimmt Schäden, die durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder Glasbruch im Hausrat entstehen. Diese Versicherung ist empfehlenswert.
Eine neutrale Übersicht der Haftpflichtversicherungen mit Kosten-/Leistungs-Vergleich finden Sie unter externe Seite www.comparis.ch
Mehr Informationen zum Thema Haftpflicht- und Hausratversicherung
EU-27-Staaten
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
EFTA-Staaten
Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
Hinweis
Seit dem 1. Januar 2022 ist Kroatien ein EU-27-Land (ohne Übergangsbestimmungen). Seit 2021 gelten für britische Staatsangehörige die gleichen Einreisebestimmungen wie für Drittstaatsangehörige.
Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die jeweilige Behörde.