Ankunft in der Schweiz

Was nach Ihrer Ankunft in der Schweiz wichtig ist, finden Sie in dieser Übersicht. Es geht um administrative und rechtliche Belange, die Sie berücksichtigen und rechtzeitig erledigen müssen.

Sie müssen sich innert 14 Tagen nach Einreise bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder beim Personenmeldeamt  in der Stadt Zürich anmelden.

Weitere Informationen finden Sie auf Anmeldung in der Schweiz.

EU-/EFTA-Staatsangehörige

Für die Anmeldung benötigen Sie diese Dokumente: Pass oder Identitätskarte, Arbeitsvertrag und Mietvertrag.

Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige

Für die Anmeldung benötigen Sie diese Dokumente: Pass, Visumsermächtigung oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung, Arbeitsvertrag und Mietvertrag

Bitte beachten Sie: Die Anmeldung ist gebührenpflichtig.
Senden Sie bitte eine Kopie von Ihrer Aufenthaltsbewilligung an Ihre Personalsachbearbeiterin, sobald Sie diese vom Migrationsamt erhalten haben.

Wer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, ist gesetzlich verpflichtet, bei einer Schweizer Krankenkasse eine obligatorische Grundversicherung abzuschliessen.

Innerhalb von drei Monaten nach Ankunft müssen Sie deshalb bei einer schweizerischen Krankenkasse die obligatorische Grundversicherung abschliessen. Das Versicherungsobligatorium gilt auch für Ihre Familienangehörigen. Die Krankenkasse kann in der ganzen Schweiz frei gewählt werden. Eine neutrale Übersicht der schweizerischen Krankenkassen mit Kosten-/Leistungs-Vergleich finden Sie unter  externe Seite www.comparis.ch oder externe Seite www.priminfo.ch (Prämienrechner des Bundesamtes für Gesundheit).

Befreiung von der Versicherungspflicht

Unter bestimmten Bedingungen können Sie sich von dieser externe Seite Versicherungspflicht befreien lassen.

Bitte beachten Sie: Diese Versicherungsprämie ist kein Lohnabzug, sondern muss auf privater Basis bezahlt werden.

Mehr Informationen zum Thema Krankenversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist sehr empfehlenswert. Diese Versicherung schützt Sie vor Schadenersatzpflicht, wenn Sie eine andere Person verletzten oder das Eigentum einer anderen Person geschädigt haben.

Für Radfahrer besteht keine besondere Versicherungspflicht, der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung wird jedoch empfohlen.

Autohaftpflichtversicherung

Für Autobesitzer ist die Autohaftpflichtversicherung obligatorisch. Die Versicherung gewährt Ihnen Versicherungsschutz für Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung für die Wohnung übernimmt Schäden, die durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder Glasbruch im Hausrat entstehen. Diese Versicherung ist empfehlenswert.

Eine neutrale Übersicht der Haftpflichtversicherungen mit Kosten-/Leistungs-Vergleich finden Sie unter externe Seite www.comparis.ch

Mehr Informationen zum Thema Haftpflicht- und Hausratversicherung

Für die Lohnüberweisung benötigen Sie eine schweizerische Kontoverbindung. Die Wahl zwischen einer Bank oder der Postfinance steht Ihnen frei.

EU-27-Staaten

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

EFTA-Staaten

Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz

Hinweis

Seit dem 1. Januar 2022 ist Kroatien ein EU-​27-Land (ohne Übergangsbestimmungen). Seit 2021 gelten für britische Staatsangehörige die gleichen Einreisebestimmungen wie für Drittstaatsangehörige.  

Rechtlicher Hinweis Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die jeweilige Behörde.

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