Schulsystem
Das schweizerische Bildungssystem ist eines der besten weltweit. Die öffentlichen Schulen geniessen einen sehr guten Ruf. Alle Kinder mit Aufenthalt in der Schweiz haben das Recht, die öffentliche Volksschule zu besuchen. Der Besuch ist unentgeltlich.
Die konkrete Ausgestaltung der Volksschule ist je nach Kanton unterschiedlich. Bitte beachten Sie deshalb, dass die folgenden Ausführungen ausschliesslich die Volksschule im Kanton Zürich betreffen.
Die Schulpflicht (inklusive Kindergarten) dauert elf Jahre. Das Schuljahr beginnt jeweils Mitte August. Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, treten im August in den Kindergarten ein. Die Schulpflicht kann auch durch Privatunterricht oder an privaten Schulen erfüllt werden.
Kinder im Alter von 4 bis 15 Jahren müssen aufgrund der Schulpflicht in der Schweiz bei der externe Seite Kreisschulpflege des Wohnquartiers angemeldet werden.
Der Unterricht findet an fünf Wochentagen, von Montag bis Freitag, statt. Am Vormittag dauert der Unterricht von 8.20 Uhr bis 11.55 Uhr, an den Nachmittagen in der Regel 13.45 Uhr bis 15.25 Uhr.
Der Unterricht kann jedoch bereits um 7:30 Uhr beginnen und um 17:15 Uhr enden. In den Tagesschulen können die Unterrichtszeiten abweichen.
Auf allen Schulstufen wird in Blockzeiten unterrichtet: Die Kinder besuchen die Schule von Montag bis Freitag vormittags in der Regel während 4 Lektionen. Zusätzlich besuchen sie an 2 bis 4 Nachmittagen die Schule.
Der Kanton Zürich gewährt insgesamt 13 Wochen Schulferien. Diese sind über das Jahr verteilt: Es gibt Herbst-, Weihnachts-, Sport-, Frühjahrs- und Sommerferien. Die Sommerferien sind mit fünf Wochen die längsten Ferien. Beginn und Ende der Ferien können von Schulgemeinde zu Schulgemeinde variieren.
externe Seite Stadt Zürich: Schulferien und schulfreie Tage
externe Seite Kanton Zürich: Schulferien und schulfreie Tage
Der Wohnort ist für den Schulort massgebend. Im Kanton Zürich verfügt fast jede Gemeinde über einen eigenen Kindergarten und über eine eigene Primar- und Oberstufe. Die Schulpflege der Wohngemeinde nimmt die Einschulung vor und bestimmt die Zuteilung des Kindergartens oder des Schulhauses wie auch der Lehrpersonen.
Informationen vom externe Seite Volksschulamt Kanton Zürich
Aufnahme und Einschulung von neuzugezogenen Kindern
Alle schulpflichtigen Kinder mit faktischem Wohnsitz in einer Zürcher Gemeinde werden ab Aufenthaltsbeginn externe Seite in die Schule aufgenommen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.
Zusatzunterricht Deutsch als Zweitsprache
externe Seite Deutsch als Zweitsprache ist ein Zusatzunterricht, der Schüler und Schülerinnen nichtdeutscher Erstsprache dabei unterstützt, dem Unterricht sprachlich zu folgen und den Anschluss in eine Regelklasse schnell zu finden.
Schulfach Religion und Kultur
Im Schulfach externe Seite Religion und Kultur werden Kenntnisse über die Religionen vermittelt. Das gehört zur Allgemeinbildung und fördert das Verständnis für die heutige Welt.
externe Seite Elterninformationen und Merkblätter albanisch, englisch, französisch, italienisch, portugiesisch, serbisch, kroatisch, bosnisch, spanisch, tamilisch, türkisch; arabisch (z.T.) und russisch (z.T.)