Baulich-technische Vorgaben
Die baulich-technischen Vorgaben bilden den verbindlichen Rahmen für alle Besteller- und bauherrenspezifischen Belange der ETH Zürich. Sie garantieren, dass die Immobilien/Infrastrukturanlagen der Hochschule langfristig, nachhaltig und ökonomisch genutzt, betrieben und bewirtschaftet werden können. Die BTV werden vom Schulleitungsbereich Infrastruktur ausgearbeitet und in Kraft gesetzt und sind abgestimmt mit der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB), den strategischen Vorgaben des ETH-Rates und des VPIN-Bereiches.
Geltungsbereich der BTV
Dokumentensammlung BTV
Die baulich-technischen Vorgaben und Formulare befinden sich gesammelt in der BTV-Webapplikation.
Die baulich-technischen Vorgaben im Kontext der Immobilienplanung der ETH Zürich
Die ETH Zürich ist eine der weltweit führenden technisch-naturwissenschaftlichen Hochschulen. Sie zeichnet sich aus durch exzellente Lehre, wegweisende Grundlagenforschung und den direkten Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis. Die ausgezeichnete Infrastruktur für Lehre, Forschung sowie Wissens- und Technologietransfer (WTT) ist ein zentraler Erfolgsfaktor der ETH Zürich. Sie hilft mit, bestqualifiziertes Personal und hochmotivierte, talentierte Studierende zu gewinnen, und ermöglicht diesen, ihre wissenschaftliche Kreativität voll zu entfalten.
Räume sollen mit Neu- und Umbauten zeit- und bedarfsgerecht bereitgestellt werden. Gleichzeitig ist die bestehende Substanz angemessen zu erhalten. Höchste Qualität und Nachhaltigkeit sind Massstab für die ETH Zürich, auch im Umgang mit den natürlichen Ressourcen, ihrem umfangreichen Immobilienbestand und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.
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ETH Zürich
Abteilung Engineering und Systeme
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Binzmühlestrasse 130
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Zürich