Deinventarisierung
Wird ein inventarisiertes Gerät/Equipment verschrottet, verschenkt oder verkauft, muss es von der jeweiligen ETH-Einheit in der zentralen Inventardatenbank in ETHIS gelöscht werden. Diese Löschung muss vom/von der Budgetverantwortlichen und allenfalls der Abteilung Forschungsinitiativen und -infrastrukturen (in Vertretung des VPF) mittels elektronischem Workflow bestätigt werden. Die Zuständigkeit ist abhängig vom ursprünglichen Anschaffungspreis:
- Ursprünglicher Anschaffungspreis ab CHF 10‘000 bis CHF 49‘999: Budgetverantwortliche/r unter Mitteilung an Departementscontroller/in bzw. den Abteilungscontroller/in, die Abteilung Rechnungswesen und die Abteilung Finanzdienstleistungen (Exportkontrolle)
- Ursprünglicher Anschaffungspreis von mehr als CHF 50'000: Abteilung Forschungsinitiativen und -infrastrukturen (in Vertretung des Vizepräsident für Forschung) unter Mitteilung an Departementsvorsteher/in bzw. Abteilungsleiter/in, Departements- bzw. Abteilungscontroller/in, die Abteilung Rechnungswesen sowie die Abteilung Finanzdienstleistungen (Exportkontrolle).
Bei allen Verkäufen und Verschenkungen sowie Geräte-Ausleihen sind die von der Abteilung Rechnungswesen zur Verfügung gestellten Musterverträge zu verwenden (siehe Link unten).
Weiterführende Links, Dokumente, Musterverträge
- chevron_right Inventar - Übersicht von Finanzen & Controlling
- chevron_right Wegleitung für die Inventarführung an der ETH Zürich
- chevron_right Musterverträge für Verkauf, Schenkung und Ausleihe auf ETHIS (Beschaffung/Geräte & Inventar)
- externe Seite call_made EquipSent - Spende von ungenutztem Equipment
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